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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/schwerbehinderte.php 19.03.2025 13:56:45 Uhr 20.03.2025 06:46:46 Uhr

Schwerbehindertenausweis

Schwerbehinderten Menschen kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Dafür muss zuvor ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt worden sein.

Antrag online stellen

Sie könne ihren Antrag zum Schwerbehindertenausweis digital über die Internetseite vom Amt24 einreichen.

Hier gehts zum Online-Antrags-Assistent.

Behinderung feststellen lassen

Bevor ein Schwerbehindertensausweis ausgestellt werden kann, muss geprüft werde ob eine Behinderung vorliegt, zum Beispiel wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder von Geburt an ein erhebliches Leiden besteht, das die Teilhabe (Teilnahme) am Leben in der Gemeinschaft einschränkt. Erst nachdem eine Schwerbehinderung festgestellt wurde, können Sie einen Schwerbehindertensausweis erhalten.

Der Schwerbehindertenausweis

Sollte die o. g. Feststellung einen Grad der Behinderung von mindestens 50 ergeben, liegt eine Schwerbehinderung vor. Dann steht Ihnen ein Schwerbehindertenausweis zu.

Im Ausweis sind der Grad der Behinderung und die festgestellten gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen) eingetragen. Er ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen.

Kontakt

Schwerbehinderteneigenschaft/ Landesblindengeld (SG)

Landeshauptstadt Dresden
Sozialamt
Abt. Inklusion/ Eingliederung

Besucheranschrift

Am Schießhaus 1
01067 Dresden


Themenstadtplan


Postanschrift

Postfach 12 00 20
01001 Dresden


Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 12, 14 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 12, 14 bis 16 Uhr

HOTLINE Schwerbehind./ BlindenG (Schwerbehinderteneigenschaft-LBlindG@dresden.de)

Telefon 0351-4881200