Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_8078.php 12.05.2022 23:07:25 Uhr 05.02.2023 12:10:33 Uhr |
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SG Schwerbehinderteneigenschaft/ Landesblindengeld
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Umzug Sachgebiet Schwerbehinderteneigenschaft/Landesblindengeld
Das Sachgebiet Schwerbehinderteneigenschaft/Landesblindengeld an neuer Adresse
Das Sachgebiet Schwerbehinderteneigenschaft/Landesblindengeld des Sozialamtes hat eine neue Adresse: Am Schießhaus 1, in 01067 Dresden. Es gelten weiter die gewohnten Sprechzeiten. Eine persönliche Vorsprache ist aktuell nur für dringende Anliegen und nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Info-Telefon: 0351-4881200
Im Sachgebiet Schwerbehinderteneigenschaften und Landesblindengeld können Sie einen Antrag zur Feststellung einer Behinderung stellen. Diese darf nicht nur vorübergehender Art sein, sondern muss länger als 6 Monate andauern.
Für den Fall der Verschlimmerung einer Behinderung kann ein Neufeststellungsantrag gestellt werden. Auf einen Antrag erhält man einen Feststellungsbescheid, der Angaben zum Grad der Behinderung (GdB), Merkzeichen und die einzelnen Behinderungen enthält.
Ab einem GdB von 50 erhält man einen Schwerbehindertenausweis.