Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_8078.php 01.02.2021 23:13:53 Uhr 06.03.2021 18:22:57 Uhr |
|
SG Schwerbehinderteneigenschaft/ Landesblindengeld
Ich interessiere mich für...
Aufgaben
Kontakt
Im Sachgebiet Schwerbehinderteneigenschaften und Landesblindengeld können Sie einen Antrag zur Feststellung einer Behinderung stellen. Diese darf nicht nur vorübergehender Art sein, sondern muss länger als 6 Monate andauern.
Für den Fall der Verschlimmerung einer Behinderung kann ein Neufeststellungsantrag gestellt werden. Auf einen Antrag erhält man einen Feststellungsbescheid, der Angaben zum Grad der Behinderung (GdB), Merkzeichen und die einzelnen Behinderungen enthält.
Ab einem GdB von 50 erhält man einen Schwerbehindertenausweis.