In der Landeshauptstadt Dresden gelten für leistungsberechtigte Personen und Bedarfsgemeinschaften Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu folgenden Obergrenzen als angemessen:
Bruttokaltmiete:
Haushaltsgröße |
Bruttokaltmiete 2023 (Grundmiete + kalte BK) |
Bruttokaltmiete 2021/2022 (Grundmiete + kalte BK) |
1 - Personen - Haushalt |
349,98 € |
337,74 €* |
2 - Personen - Haushalt |
448,44 € |
423,10 €* |
3 - Personen - Haushalt |
528,59 € |
498,84 €* |
4 - Personen - Haushalt |
657,44 € |
617,37 € |
5 - Personen - Haushalt |
846,66 € |
788,61 € |
für jede weitere Person |
89,12 € |
83,01 € |
*Niedrigere Richtwerte kommen erst ab 01.06.2021 zur Anwendung.
Sozialschutzpakete - aktuell gültig bis zum 31.12.2022
Mit den Sozialschutzpaketen hat die Bundesregierung vereinfachte Zugänge zur Grundsicherung beschlossen, um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern. Für Bewilligungszeiträume, die in der in der Zeit vom 01.03.2020 bis 31.12.2022 beginnen, sind die tatsächlichen Unterkunftskosten für die Dauer von sechs Monaten als angemessen anzuerkennen. Dies gilt sowohl für Neuanträge als auch für Weiterbewilligungsanträge. Damit ist gesichert, dass Betroffene grundsätzlich in ihrer Unterkunft verbleiben können und die dafür anfallenden Kosten für Unterkunft gedeckt sind. Dies gilt nicht, wenn bereits vor dem genannten Zeitraum Unterkunftskosten nur in angemessener Höhe berücksichtigt wurden.
Weitere Informationen zu den Sozialschutzpaketen erhalten Sie unter BMAS - Sozialschutz-Pakete
Heizkosten:
Die Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit die Kosten nicht sittenwidrig niedrig oder unangemessen hoch sind.
Das wird anhand des Bundesheizspiegels geprüft (Quelle: http://www.heizspiegel.de/).
|
Erdgas |
Heizöl |
Fernwärme |
Wärmepumpe |
Holzpellets |
Gebäudefläche in m² |
Kosten in €/m² und Jahr |
Kosten in €/m² und Jahr |
Kosten in €/m² und Jahr |
Kosten in €/m² und Jahr |
Kosten in €/m² und Jahr |
100 - 250 |
bis 20,10 |
bis 20,20 |
bis 24,70 |
bis 25,90 |
bis 13,30 |
250 - 500 |
bis 18,40 |
bis 19,60 |
bis 22,90 |
bis 25,00 |
bis 12,20 |
501 - 1.000 |
bis 16,90 |
bis 19,00 |
bis 21,40 |
bis 24,20 |
- |
> 1.000 |
bis 16,00 |
bis 18,70 |
bis 20,40 |
bis 23,70 |
- |
angemessene Wohnfläche für Heizkosten
Haushaltsgröße |
Angemessene Wohnfläche |
1 - Personen - Haushalt |
45 m² |
2 - Personen - Haushalt |
60 m² |
3 - Personen - Haushalt |
75 m² |
4 - Personen - Haushalt |
85 m² |
5 - Personen - Haushalt |
95 m² |
für jede weitere Person |
10 m² |
Wo erhalte ich Auskunft?
Das Sozialamt Dresden informiert über freie Wohnungen in der Stadt Dresden, die den Kriterien der Angemessenheit des SGB II und des Stadtratsbeschlusses vom 24.11.2011 entsprechen.
Für eine gezielte Beratung sollten Sie das Aufforderungsschreiben, die Wohnkosten zu senken mitbringen.