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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/kleingaerten.php 07.04.2026 15:16:05 Uhr 13.09.2026 14:04:25 Uhr |
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Kleingärten
Nachfolgend haben wir verschiedene Anliegen aufgeführt, zu denen Sie bei den benannten Stellen Auskunft erhalten. Dies betrifft unter anderem Fragen zum Abwasseranschluss, Gehölzschutz, Grundsteuer, Wasser- und Stromanschluss.
Abwasseranschluss, Abwassergebühren
Für alle Fragen rund um den Abwasseranschluss und Abwassergebühren auf Ihrem Grundstück wenden Sie sich bitte an die Stadtentwässerung Dresden Gmbh:
Gehölzschutz und Fällanträge
Anfragen zum Gehölzschutz und zu Fällanträgen für geschützte Gehölze auf Gemeinschaftsflächen oder zu den nach der Gehölzschutzsatzung geschützten Großsträuchern und Kleingehölzen beantwortet das Umweltamt.
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Umweltamt
Abt. Naturschutz-, Landwirtschafts- und Forstbehörde
Besucheranschrift
Waisenhausstraße 14
01069 Dresden
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
| Montag | 9 bis 12 Uhr |
| Dienstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
| Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
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Um vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten. |
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Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühren
Fragen zu Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren beantwortet das Steuer- und Stadtkassenamt. Unter dresden.de/grundsteuer und dresden.de/strassenreinigungsgebuehr informiert das Amt zum Thema.
Kontakt
Steuer- und Stadtkassenamt
E-Mail steuer-stadtkassenamt@dresden.de
Website https://www.dresden.de/steuer-stadtkassenamt
Besucheranschrift
Rathausplatz 1
01067 Dresden
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
| Montag | 9 bis 12 Uhr, ab 13 Uhr nach Vereinbarung |
| Dienstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung |
| Mittwoch | nach Vereinbarung |
| Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung |
| Freitag | nach Vereinbarung |
Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit
Die rechtlichen Grundlagen der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit sind im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) und im Gesetz über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Kleingartenvereinen und die Führung der Gemeinnützigkeitsaufsicht verankert. Jeder Kleingärtnerverein soll wenigstens einmal innerhalb von fünf Jahren der Anerkennungsbehörde einen Tätigkeitsbericht vorlegen.
Strom- und Wasseranschluss
Strom- und Wasseranschluss bzw. beabsichtigte Arbeiten an den Netzen sind bei den Versorgungsunternehmen zu beantragen. Außerdem ist eine Genehmigung des Grundstückseigentümers einzuholen (Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung, Abt. Liegenschaftsmanagement für kommunale Kleingärten).
Kontakt
Amt für Hochbau und Immobilienmanagement
Postanschrift
PF 120020, 01001 Dresden
Besucheranschrift
Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden (Stadtforum)
Öffnungszeiten
nach Vereinbarung
Verkehrssicherungsarbeiten an Großgehölzen (Gemeinschaftsflächen kommunaler Kleingärten)
Für Arbeiten wie Baumkontrollen, Totholzentfernung, Kronenschnitt oder Fällung auf den Flächen innerhalb einer Kleingartenanlage, die nicht einzelnen Pächtern zugeordnet sind, sondern von allen Mitgliedern genutzt werden, wenden Sie sich bitte an das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft.
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft
Abt. Verwaltung/ Finanzen/ Grundstücke
Besucheranschrift
Waisenhausstraße 14
01069 Dresden
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden