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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/fuehrungszeugnis.php 23.04.2025 12:59:34 Uhr 14.06.2025 22:49:38 Uhr

Führungszeugnis beantragen

Im Führungszeugnis wird – neben den vollständigen Personalien – hauptsächlich angeführt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Es dient damit im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit (beispielsweise bei der Arbeitsaufnahme).

Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. 

Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es?

  • für private Zwecke ("Privatführungszeugnis")
  • zur Vorlage bei einer Behörde ("Behördenführungszeugnis")
  • zur Vorlage bei einer Behörde mit vorheriger Einsichtnahme beim Amtsgericht

Erweitertes Führungszeugnis

Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder werden sollen, benötigen ein "Erweitertes Führungszeugnis". Im Rahmen der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz vorliegen.