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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/erdwaermesonden.php 20.05.2026 12:24:34 Uhr 05.09.2026 13:17:32 Uhr

Erdwärmesonden und Grundwasserwärmepumpen

Das Einbringen von Erdwärmesonden, die in das Grundwasser hineinreichen, bedarf einer Anzeige gemäß § 41 SächsWG in Verbindung mit § 49 WHG. In Abhängigkeit des Untergrundes ist in vielen Fällen zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis nach Paragraph 8 WHG erforderlich. Gleiches gilt für die Errichtung einer Grundwasserwärmepumpenanlage.

Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Gewässerbenutzung und die Anzeige von Erdaufschlüssen nach WHG kann unbürokratisch online über das Portal ERDAUFSCHLUSS digital des Freistaates Sachsen gestellt werden. Sie benötigen dazu eine BundID bzw. ein persönliches ELSTER-Zertifikat.

Weitere Antragsformulare rund um das Thema Wasser finden Sie hier: