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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/erdwaermesonden.php 05.08.2021 12:06:06 Uhr 16.04.2024 07:32:29 Uhr

Erdwärmesonden

Das Einbringen von Erdwärmesonden, die in das Grundwasser hineinreichen, bedarf einer Anzeige gemäß Paragraph 35 WHG in Verbindung mit Paragraph 45 SächsWG.

In Abhängigkeit des Untergrundes ist in vielen Fällen zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis nach Paragraph 8 WHG erforderlich. Ein entsprechender Antrag ist rechtzeitig zu stelllen.

Nähere Hinweise zu den Antragsmodalitäten sind zu finden unter:

Das aktuelle Formular "Anzeige/Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Gewässerbenutzung und Anzeige von Erdaufschlüssen nach WHG" ist auf der Seite des Freistaates Sachsen zu finden: