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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/wasserrechtliche-verfahren.php 08.05.2026 14:09:32 Uhr 15.06.2026 13:35:32 Uhr |
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Wasserrechtliche Verfahren, Antragsunterlagen
Die untere Wasserbehörde überwacht die Einhaltung wasserrechtlicher Vorschriften und führt Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz, dem Sächsischen Wassergesetz und ergänzenden Rechtsvorschriften durch.
Gartenbrunnen oder Hausbrunnen errichten
Viele Kleingärtner oder Eigenheimbesitzer nutzen zum Gießen ihrer Pflanzen Wasser aus einem Garten- oder Hausbrunnen oder möchten sich einen solchen errichten lassen. Viele wissen jedoch nicht, dass nach Wasserhaushaltsgesetz und Sächsischem Wassergesetz für die Errichtung eines Brunnens eine Bohranzeige erforderlich ist.
Die Bohranzeige kann online über das Portal ERDAUFSCHLUSS digital des Freistaates Sachsen gestellt werden. Es bedarf dazu einer BundID bzw. eines persönlichen ELSTER-Zertifikats.
Wenn Sie keine BundID bzw. ein persönliches ELSTER-Zertifikat besitzen, dann können Sie Ihren Brunnen per E-Mail an umwelt.recht1@dresden.de anzeigen.
Auch die Nutzung eines bereits vorhandenen, aber noch nicht angezeigten Brunnens bedarf einer Nachmeldung. Diese erfolgt direkt beim Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden per E-Mail an umwelt.recht1@dresden.de.
Nutzende, die einen Brunnen in ihrem neu erworbenen Eigenheim oder Garten von Vorbesitzern übernommen haben und nicht wissen, ob der Brunnen gemeldet ist, sollten sich bei der unteren Wasserbehörde erkundigen, ob er dort bekannt ist und inwiefern Einschränkungen zur Grundwassernutzung bestehen.
Hierfür ist die Übermittlung
- eines Lageplans zum Brunnenstandort und
- einer Ausbaudokumentation, wenn vorhanden,
hilfreich.
Sonstige Bohrungen (Grundwasser) durchführen
Auch sonstige Bohrungen können Sie unbürokratisch online stellen über das Portal ERDAUFSCHLUSS digital des Freistaates Sachsen. Es bedarf dazu einer BundID bzw. eines persönlichen ELSTER-Zertifikats.
Grundwasserwärmepumpenanlagen
Die Antragstellung "Bau und Betrieb einer Grundwasserwärmepumpenanlage – Teil 2: Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis WHG für Bau und Betrieb einer Grundwasserwärmepumpenanlage" ist über die Internetseite des Freistaates Sachsen online möglich:
Erdwärmesonden
Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Gewässerbenutzung und die Anzeige von Erdaufschlüssen nach WHG ist unbürokratisch online über das Portal ERDAUFSCHLUSS digital des Freistaates Sachsen zu stellen:
Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen
Antrag über unseren Online-Assistenten einreichen:
Niederschlagswasser versickern oder einleiten
Antragsformular Teil B 11 einfach einreichen:
Bauliche Anlagen im festgesetzten Überschwemmungsgebiet
Antragsformular B 12.4 einfach einreichen:
Vorhaben in Gewässerrandstreifen
Antragsformular B 17 einfach einreichen:
Vorhaben in, an, unter, über oberirdischen Gewässern (Paragraph 36 WHG, 26 SächsWG)
Antrag über unseren Online-Assistenten einreichen:
Genehmigungen, Erlaubnisse, Anzeigen
Anträge für folgende wasserrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen bestehen aus dem Antragsformular Teil A und Unterlagen gemäß den Anforderungen aus Teil B.
Das Antragsformular, Teil A kann hier abgerufen werden:
Genehmigungen
Erlaubnisse
Befreiungen
Anzeigen
Öffentliche Trinkwasserversorgung: Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
Anträge auf Befreiung vom Anschlusszwang an die öffentliche Trinkwasserversorgungsanlage bzw. zur Benutzung dieser können formlos schriftlich gestellt werden.
Verwendete Abkürzungen
Umweltamt
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft
Umweltamt
Abteilung Wasser- und Bodenschutzbehörde
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Besucheranschrift
Waisenhausstraße 14
01069 Dresden
(Stadtforum Dresden)
Öffnungszeiten
Um vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten.
Montag:9 bis 12 Uhr
Dienstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr