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Trinkwasser, wasserrechtliche Befreiung

Um von den Verboten gemäß der Trinkwasserschutzzonenverordnungen für Wasserschutzgebiete in Dresden befreit zu werden, bedarf es nach Paragraph 48 Abs. 8 SächsWG einer wasserrechtlichen Befreiung.

Nähere Hinweise zu den Antragsmodalitäten finden sich unter:

(siehe Formular B 13)

Zuständig: