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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Solarenergieanlagen.php 11.12.2025 10:57:40 Uhr 15.12.2025 08:41:24 Uhr

Solarenergieanlagen

Erläuterung zur Baugenehmigungspflicht bzw. Verfahrensfreiheit

Keine Baugenehmigung ist erforderlich bei:

  • Solaranlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) in, an und auf Dach- sowie Außenwandflächen
  • Gebäudeunabhängigen Solaranlagen, wenn diese eine Höhe von 3 m und eine Gesamtlänge von bis zu 9 m nicht überschreiten

In allen anderen Fällen ist in der Regel eine Baugenehmigung zu beantragen.