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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/08/pm_020.php 08.08.2025 13:43:51 Uhr 09.12.2025 00:14:03 Uhr

Anträge auf ambulanten Handel im Stadtkern für 2026 stellen

Das ist möglich beim Straßen- und Tiefbauamt vom 8. bis 12. September 2025

Von Montag, 8. September, bis Freitag, 12. September 2025, nimmt die Landeshauptstadt Dresden Sondernutzungsanträge für den ambulanten Handel im Stadtkern für 2025 an. Die Sondernutzungsanträge sind per Post an das Straßen- und Tiefbauamt, Stadtforum Dresden, Waisenhausstraße 14, 01067 Dresden, zu schicken oder im Fristenbriefkasten Rathausplatz 1 (Goldene Pforte), 01067 Dresden, abzulegen. Antragsformulare gibt es unter www.dresden.de/ambulanter-handel. Hier sind auch Lagepläne bereitgestellt, in denen die zulässigen Standorte und Standortbereiche für die einzelnen Sortimente gekennzeichnet sind. Alle in der Frist eingehenden Anträge gelten als gleichzeitig gestellt. Bei Mehrfachbewerbungen für einen bestimmten Standplatz bzw. einen Standortbereich entscheidet das Los. 

Informationen zum Antrags- als auch zum Verwaltungsverfahren gibt es online unter www.dresden.de/ambulanter-handel, persönlich im Straßen- und Tiefbauamt, Stadtforum Dresden, Waisenhausstraße 14, 01067 Dresden oder telefonisch unter 0351-4884301.

Sprechzeiten: Montag 9 Uhr bis 12 Uhr; Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17 Uhr, Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17 Uhr. Geschlossen ist mittwochs und freitags.

Die Bekanntmachung steht im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 8. August 2025: Anträge auf ambulanten Handel im Stadtkern für 2026 stellen