Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/verkaufsstand-verkaufswagen.php 03.04.2024 11:53:25 Uhr 24.04.2024 07:38:51 Uhr |
Verkaufsstand und Verkaufswagen (Ambulanter Handel)
Für das Aufstellen von Verkaufsständen und Verkaufswagen ("ambulanter Handel") im öffentlichen Verkehrsraum wird eine Sondernutzungserlaubnis benötigt.
Information
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Ab 4. September 2023 nimmt die Landeshauptstadt Dresden Sondernutzungsanträge für den ambulanten Handel im Stadtkern für 2024 an. Alle bis zum 8. September 2023 eingehenden Anträge auf Sondernutzung durch ambulanten Handel im Stadtkern gelten als gleichzeitig gestellt. Bei Mehrfachbewerbungen für einen bestimmten Standplatz bzw. einen Standortbereich entscheidet das Los.
Voraussetzungen
Vorgehen
Wichtige Hinweise
Kosten
Rechtliche Grundlagen
Kontakt
Kontakt
Straßenverw. sonst.Sondernutz. (SONU) (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Straßen- und Tiefbauamt
Abt. Verwaltung
Besucheranschrift
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01069 Dresden
Postanschrift
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01001 Dresden
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Dienstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |