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https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/unternehmen/feuerwehr/katastrophenschutz/evakuierung.php 01.12.2023 08:16:22 Uhr 25.04.2024 18:08:32 Uhr

Was ist bei einer Evakuierung zu beachten?

Evakuierung – und nun?

Infolge einer konkreten Gefahrensituation kommt es zur Evakuierung. Das bedeutet, alle Personen, die sich im gefährdeten Gebiet aufhalten, müssen dieses unverzüglich verlassen. Umgekehrt kommt auch niemand in das betreffende Gebiet hinein. Die Evakuierung dient Ihrer Sicherheit und gilt vorübergehend bis zu einer Gefahrenabwehr und Entwarnung.

Einsatzkräften Folge leisten

Den Anweisungen der an der Evakuierung beteiligten Einsatzkräfte ist Folge zu leisten. Deren Aufgabe ist es, die festgelegte Gefahrenzone zügig zu räumen. Seien Sie sicher: Alle Verantwortlichen sind bemüht, die Evakuierungszeit so kurz wie möglich zu halten.

Wo gibt es Informationen?

Bin ich überhaupt im Evakuierungsgebiet und somit betroffen? Was muss ich mitnehmen? Wo kann ich bei Bedarf unterkommen? Wer kann Hilfe leisten? Und wie erfahre ich, wenn die Evakuierung aufgehoben ist? Auf diese und weitere Fragen gibt es Antworten am Bürgertelefon der Landeshauptstadt Dresden, das in Notsituationen geschaltet wird. Achten Sie dazu auf Nachrichten in den Medien, insbesondere im Rundfunk, und auf Veröffentlichungen im Internet. Berücksichtigen Sie bitte, dass die Einsatzlage komplex ist, sich Änderungen ergeben können sowie das Einsatzende und damit den Zeitpunkt Ihrer Rückkehr meist nur geschätzt werden können.

  • Bürgertelefon: 03514887666
  • Internet: www.dresden.de
  • Soziale Netzwerke wie Twitter, Facebook etc.

Mit Nachbarn zusammenwirken

Überlegen Sie, ob es in Ihrer Nachbarschaft Personen gibt, die Hilfe benötigen. Weisen Sie bitte die Einsatzkräfte – am besten vor Ort, alternativ über den Notruf 112 – auf hilfsbedürftige Personen in Ihrem Umfeld hin.

Wohin soll ich im Evakuierungsfall?

Individuelle Unterkunft:

Bitte prüfen Sie im eigenen Interesse zuerst, ob Sie individuell eine Unterkunft außerhalb des Evakuierungsbereiches finden können. Infrage kommen zum Beispiel Verwandte, Freunde, Bekannte oder Arbeitskollegen. Auch ein Gartengrundstück bietet sich möglicherweise an. Es steht Ihnen zudem frei, auf eigene Rechnung ein Hotel oder eine Pension zu nutzen.

amtliche Notunterkunft:

Haben Sie keine Möglichkeit, sich individuell eine vorübergehende Beherbergung zu organisieren, dann stehen Ihnen offizielle Notunterkünfte offen.

Bitte beachten Sie, dass eine Notunterkunft eine Einrichtung des Katastrophenschutzes ist und lediglich folgenden Mindestanforderungen genügen muss:

  • Schutz vor Witterung
  • elementare, sanitäre Bedingungen
  • Grundversorgung mit Nahrungsmitteln und Getränken nach frühestens 12 Stunden
  • Ansprechpartner der Einsatzleitung vor Ort

Aufgrund der Vielzahl von Betroffenen richtet die Landeshauptstadt Dresden Notunterkünfte überwiegend in Sporthallen, Schulen und ähnlichen Objekten ein. Die Notunterkünfte sind ein Angebot. Sie sind nicht zur Nutzung verpflichtet. 

Was kann nicht geboten werden:

  • Auflademöglichkeit für mobile Endgeräte (Handys, Tablets etc.)
  • TV und Filmangebote usw.
  • Spielzeug für Kinder
  • hotelähnlich Unterbringung (Duschen, Vollverpflegung etc.)
  • besondere Ernährung
  • ausreichend Parkmöglichkeiten

Was soll ich mitnehmen?

In das Notfallgepäck gehören zum Beispiel:

  • Ausweise, Krankenkassen-Chipkarte, wichtige persönliche Dokumente
  • persönliche Medikamente und Hygieneartikel
  • Brille Geld, Geldkarte, Handy, persönliche Telefonnummern
  • Getränke und Verpflegung für mindestens zwölf Stunden
  • Decke oder Schlafsack, eventuell Isomatte, Kleidung nach Witterung
  • Beschäftigungsmaterial, wie Zeitschriften, Bücher, Spiele, Radio oder Musikplayer mit Kopfhörern Taschenlampe oder Stirnlampe
  • für Kinder zusätzlich Kuscheltier, Kissen, Spiele, Bücher, eventuell Süßigkeiten

Besteht für mich eine Meldepflicht?

Beim Verlassen des Evakuierungsgebietes sind Sie nicht verpflichtet, sich behördlich zu melden. Sie können sich außerhalb des gesperrten Areals frei bewegen, also z. B. persönliche Besorgungen erledigen, in Restaurants oder Kinos ausweichen, Unterkünfte Ihrer Wahl nutzen oder nach Belieben verreisen. Kehren Sie jedoch nicht in den Evakuierungsbereich vor dessen Freigabe zurück! Um Suchanfragen besorgter Angehöriger zu vermeiden, sollten Sie diese möglichst zügig über Ihre Situation in Kenntnis setzen.

Wie habe ich die Wohnung zu verlassen?

So wie sonst auch: Achten Sie darauf, dass Licht und Geräte, wie Radio und Fernseher, ausgeschaltet sind. Schließen Sie die Fenster. Auch die Wohnungstür beim Verlassen bitte wie üblich abschließen. Wenn Sie Haustiere haben, versorgen Sie diese zuvor ausreichend. Nehmen Sie sie nur mit, wenn der Verbleib in den nächsten Stunden in der Wohnung nicht möglich ist.

Wie soll ich das Evakuierungsgebiet verlassen?

Wie Sie das Evakuierungsgebiet verlassen, ist Ihnen freigestellt. Sie können also zu Fuß gehen, mit Ihrem Fahrrad oder Ihrem Kraftfahrzeug fahren. Wollen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, sollten Sie infolge der Einsatzlage mit Änderungen im Fahrplan oder in der Streckenführung rechnen. Informationen erhalten Sie direkt beim Anbieter. Für Personen, die die Notunterkünfte erreichen wollen, werden je nach Entfernung und gesundheitlichem Zustand Transportmittel bereitgestellt, die meist von Sammelplätzen aus abfahren. Dabei kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte haben Sie Geduld. Die Einsatzkräfte geben Ihnen Auskunft, wo sich die Sammelplätze befinden. Der Rücktransport von den offiziellen Notunterkünften nach dem Einsatzende ist ebenso gesichert.

Wie erfahre ich vom Ende der Evakuierung?

Über die Nachrichten in den Medien, Veröffentlichungen im Internet (Facebook, Twitter etc.), das Bürgertelefon oder die Einsatzkräfte vor Ort. Darüber hinaus wird das Ende der Evakuierung auch über das Sirenen-Warnsystem der Landeshauptstadt Dresden bzw. die Warnapp "NINA" bekannt gegeben.