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https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_11220.php 07.02.2024 23:08:50 Uhr 29.03.2024 03:40:18 Uhr

Amt für Kindertagesbetreuung

Beim Amt für Kindertagesbetreuung sind alle hoheitlichen Aufgaben der Kindertagestagesbetreuung für die Landeshauptstadt Dresden zusammengeführt. In Abstimmung mit dem Jugendamt übernimmt es alle Rechte und Pflichten des örtlichen und öffentlichen Trägers der Jugendhilfe im Bereich der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Organisatorisch ist das Amt dem Geschäftsbereich Bildung und Jugend zugeordnet.

Aufgaben des Amtes für Kindertagesbetreuung sind:

  • die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege gemäß §§ 22 -24 und 80 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII,
  • die Planung und Organisation von Kindertageseinrichtungen,
  • die Förderung von Kindern in Tagespflege sowie
  • die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe.

Die Fachaufsicht und planerische Gesamtverantwortung liegt beim Leiter der Verwaltung des Jugendamtes. Das Amt für Kindertagesbetreuung arbeitet eng mit dem städtischen Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen zusammen. Ihm obliegt die Betreibung und Bewirtschaftung aller kommunalen Kindertageseinrichtungen.

Aufgaben im Detail