Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/leben/wohnen/wohnungsbaufoerderung/wohnungsanpassung-aeltere-behinderte-buerger.php 10.05.2022 08:22:03 Uhr 24.04.2024 07:48:18 Uhr

Anpassung der Wohnung an die Bedürfnisse älterer und behinderter Bürger

Ein Förderprogramm der Landeshauptstadt Dresden

Die Anpassung des vorhandenen Wohnraums an die individuellen Bedürfnisse behinderter und älterer Menschen gewinnt mit den demographischen und sozialen Veränderungsprozessen zunehmend an Bedeutung. Diesem Umstand Rechnung tragend, können durch die Landeshauptstadt Dresden kleine bauliche Anpassungsmaßnahmen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von maximal 3.835 Euro gefördert werden.

Die Bereitstellung der Fördermittel für Dresdner Bürger ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Dresden. Sie erfolgt jährlich und ist abhängig von der jeweiligen Haushaltslage. Wichtige Fördervoraussetzung ist unter anderem, dass der Bauauftrag an die Fachfirma noch nicht ausgelöst und der Baubeginn noch nicht erfolgt ist. Für die Inanspruchnahme des Förderzuschusses sind Einkommensgrenzen vorgegeben, deren Einhaltung zu prüfen ist.