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https://www.dresden.de/de/leben/wohnen/wohnungsbaufoerderung/familienwohnen.php 27.05.2024 08:59:48 Uhr 18.07.2025 09:01:55 Uhr

Familienwohnen

Ein Förderprogramm des Freistaates Sachsen

Mit dem Landesprogramm „Familienwohnen“ werden Familien mit Kindern unter 18 Jahren mit einem Darlehen beim Erwerb oder dem Bau von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützt, damit sie sich ihren Wunsch von den eigenen vier Wänden ermöglichen können.

Die Beratung und Antragstellung zu diesem Förderprogramm erfolgen über die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).

Was wird gefördert?

  • Erwerb mit Modernisierung von Wohnraum, welcher vor 1990 errichtet wurde,
  • Erwerb von Wohneigentum und ggf. damit zusammenhängende Modernisierungsmaßnahmen,
  • Bau einschließlich Ersterwerb von Wohneigentum innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung oder
  • Zwischenfinanzierung des Grundstückserwerbs bei Baugemeinschaften.

Gemeindebestätigung

Für die Inanspruchnahme des zinsgünstigen Förderkredites ist unter anderem eine Bestätigung der Gemeinde erforderlich, dass das Vorhaben im Innenbereich der Gemeinde liegt. Diese Bestätigung wird von der Wohnungsbauförderstelle des Amtes für Stadtplanung und Mobilität der Landeshauptstadt Dresden erteilt. Erforderlich ist dazu der Vordruck SAB 68902 der Sächsischen Aufbaubank. Der Vordruck kann auf der Homepage der Sächsischen Aufbaubank heruntergeladen werden:

Für die Erteilung der Gemeindebestätigung vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin. Bringen Sie das oben verlinkte Formular vollständig ausgefüllt (Nummern 1 und 2) zu diesem Termin mit.

Ansprechpartner Förderprogramm

Sächsische Aufbaubank - Förderbank
Besucheranschrift

Pirnaische Straße 9
01069 Dresden

Ansprechpartner Gemeindebestätigung

Landeshauptstadt Dresden

Amt für Stadtplanung und Mobilität
Wohnungsbauförderstelle
Dr. Frank Götte

Postanschrift

Postfach 12 00 20
01001 Dresden

Besucheranschrift

World Trade Center Dresden
Freiberger Straße 39
01067 Dresden
4. Obergeschoss, Zimmer 4.411

Öffnungszeiten

Montag9 bis 12 Uhr
Dienstag9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr
Donnerstag9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr
Freitag9 bis 12 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.