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https://www.dresden.de/de/leben/wohnen/wohnhilfen/wohnungslosigkeit/hilfsangebote/housing-first.php 28.07.2025 15:31:43 Uhr 05.12.2025 03:42:00 Uhr

Housing First in Dresden

Wohnungslose Menschen erhalten schnell und unkompliziert eine sichere Wohnung mit einem eigenen Mietvertrag.

Aktuelles

Eine neue Anmeldung zur Teilnahme an "Housing First" ist aktuell leider nicht möglich. Grund dafür ist, dass das Konzept derzeit überarbeitet wird.

Klientinnen und Klienten, die bereits am Projekt teilnehmen, werden wie gewohnt weiter betreut.

Was ist Housing First?

Housing First – ist so einfach wie es klingt! Wohnungslose Menschen erhalten schnell und unkompliziert eine sichere Wohnung mit einem eigenen Mietvertrag. Vorrang hat der Neuanfang in den eigenen vier Wänden. Das Sozialamt vermittelt den Kontakt zum Vermieter und steht den Teilnehmenden von Housing First mit Rat und Tat zur Seite. Bei sozialen Schwierigkeiten können die Teilnehmenden nach dem Einzug in ihre Wohnung ein individuell passendes Betreuungsangebot des Sozialamts in Anspruch nehmen. Die Idee zu Housing First stammt aus den USA. Das Konzept wurde dort in den 1990er Jahren entwickelt.

Wer kann mitmachen?

Housing First ist für Menschen entworfen, die ein hohes Maß an Hilfe benötigen, um die Obdachlosigkeit hinter sich zu lassen. Mitmachen können alleinstehende Menschen, die bislang keine eigene Wohnung mieten konnten. Housing First steht beispielsweise Menschen ohne festen Wohnsitz offen, die auf der Straße oder in Übergangsunterkünften leben.

Die Teilnehmenden benötigen eine Privathaftpflicht- und Hausratversicherung. Die Mietzahlung muss durch eigenes Einkommen oder Sozialleistungen wie Bürgergeld vom Jobcenter oder Sozialhilfe vom Sozialamt sichergestellt sein.

Bei Selbst- oder Fremdgefährdung ist die Teilnahme ausgeschlossen. Mietschulden, schwere psychische Erkrankungen und/oder Suchterkrankungen bedeuten nicht automatisch einen Ausschluss von Housing First. Auch Abstinenz oder eine Therapiebereitschaft sind keine Bedingung für die Aufnahme in das Projekt. Sind die individuellen physischen und psychischen Fähigkeiten allerdings so stark beeinträchtigt sind, dass ein eigenständiges Wohnen nicht möglich ist (Hausordnung kann/wird nicht eingehalten werden bzw. Kündigung des Vermieters ist absehbar), ist auch eine Teilnahme an Housing First nicht möglich. Das gilt beispielsweise bei einer schwerwiegenden (akuten) Suchtproblematik, gravierenden Messi- bzw. Vermüllungstendenzen und einer schwerwiegenden kognitiven Einschränkung mit starker Beeinträchtigung der Kommunikations- und Absprachefähigkeit. Diese Ausschlussgründe gelten auch in vergleichbaren Projekten anderer Städte (zum Beispiel Berlin und Leipzig).

Wie läuft die Betreuung?

Das richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Teilnehmenden. Erfahrene Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter klären zunächst gemeinsam mit den Interessenten ihre persönliche Lage und besprechen Lösungsangebote. Die Mitarbeitenden unterstützen beispielsweise bei der An- und Ummeldung im Bürgeramt, beraten in sozialen Notlagen und begleiten die Teilnehmenden bei Terminen mit dem Vermieter.

Wer bietet Housing First in Dresden an?

Housing First ist ein Projekt des Sozialamts. Aktuell kooperiert die Behörde mit dem Vermietungsunternehmen Vonovia. Genutzt werden etwa fünf Wohnungen. Die Mieten für die Wohnungen sind sozial verträglich. Die Kosten trägt das Jobcenter oder das Sozialamt.

Das Sozialamt ist daran interessiert, das Wohnungsangebot Schritt für Schritt zu erweitern. Dafür werden noch weitere Kooperationspartner gesucht. Interessierte Vermieter können sich an wohnungsfuersorge@dresden.de wenden.

Wird das Pilotprojekt fortgesetzt?

Housing First gibt es in Dresden bislang nur als Pilotprojekt. Bis Ende 2022 lief die Testphase. Daran schließt sich die Evaluierungsphase an. Derzeit wird im Rahmen des Wohnungslosenhilfekonzepts geprüft, welche Ressourcen für die Fortsetzung in Dresden benötigt werden und bereitgestellt werden können (u. a. Personal für Betreuung).

Wie erfolgt die Anmeldung zu Housing First in Dresden?

Prinzipiell erfolgt die Anmeldung im Sozialamt. Neue Teilnehmende werden aktuell jedoch nicht ins Projekt aufgenommen, weil das Konzept derzeit überarbeitet wird.

Kontakt

Hilfe z. Überwindung besond. soz. Schwierigkeit (SG)

Landeshauptstadt Dresden
Sozialamt
Abt. Wohnungsfürsorge/ Integration

Besucheranschrift

Junghansstraße 2
01277 Dresden

Postanschrift

Postfach 12 00 20
01001 Dresden

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Dienstag 9 bis 12, 14 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 12, 14 bis 16 Uhr

Assistentin für Büromanagement

Junghansstraße 2
Etage/Raum 1/126
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