|
Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/migration/asyl/beschaeftigung.php 27.04.2026 10:36:50 Uhr 17.05.2026 08:35:57 Uhr |
|
Arbeit und Ausbildung
Dresden bietet Asylbewerberinnen und Asylbewerbern Chancen für eine gute Arbeit und eine gute Ausbildung. Arbeitskräfte werden in verschiedenen Branchen gesucht. Diese Seite informiert, wie sie eine Arbeit oder Ausbildung finden können.
Dürfen Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Dresden arbeiten?
Prinzipiell gilt: Ja, es gibt jedoch Einschränkungen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erteilt Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, für die Dauer ihres Asylverfahrens, eine Aufenthaltsgestattung (§ 55 Absatz 1 Asylgesetz). Diese Bescheinigung berechtigt sie dazu, bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens in Deutschland zu leben und unter bestimmten Bedingungen zu arbeiten.
In den ersten 48 Monaten ihres Aufenthalts benötigen Asylbewerberinnen und Asylbewerber die Genehmigung der Ausländerbehörde: Asylangelegenheiten. Erst dann dürfen sie einen Job aufnehmen. Dazu müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Antragsformular zur Ausübung einer Beschäftigung ausfüllen. Die Ausländerbehörde prüft immer individuell und konkret für jedes Job-Angebot, ob eine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt wird. Tipp: Bevor Asylbewerberinnen und Asylbewerber einen Arbeitsvertrag unterschreiben, sollten sie das Job-Angebot mit der Ausländerbehörde besprechen.
Außerdem ist grundsätzlich die Zustimmung der örtlichen Arbeitsagentur erforderlich. Die Ausländerbehörde holt die Zustimmung der Arbeitsagentur ein, die Asylbewerberin bzw. der Asylbewerber muss sich nicht selbst um die Zustimmung bemühen. Nach vierjährigem Aufenthalt in Deutschland ist die Zustimmung der Arbeitsagentur in der Regel nicht mehr erforderlich.
Bestimmte Asylbewerberinnen und Asylbewerber dürfen nicht arbeiten. Das betrifft insbesondere folgende Personengruppen
- während der dreimonatigen Wartefrist, das bedeutet: drei Monate ab Ausstellung des Ankunftsnachweises, der Asylantragstellung oder ab Erteilung der Duldung ist die Erwerbstätigkeit verboten
- Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, die verpflichtet sind in einer Aufnahmeeinrichtung des Freistaats Sachsen zu wohnen
- Personen aus sicheren Herkunftsländern, wie etwa den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien
Nach erfolgreichem Abschluss des Asylverfahrens benötigen Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge ebenfalls keine Genehmigung. Arbeitgeber können Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge sofort einstellen. Sie sind deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
Wie finden Asylbewerberinnen und Asylbewerber eine Arbeit?
Die genauen Bedingungen und Möglichkeiten können individuell sehr unterschiedlich sein. Grundsätzlich gilt Folgendes:
- Sich selbst bewerten: Geflüchtete sollten - wie alle Arbeitsuchenden - zunächst überlegen, welche Fähigkeiten, Qualifikationen und Erfahrungen sie mitbringen. Welche Art von Arbeit oder Branche interessiert sie? Was sind persönliche Stärken und Schwächen? Das hilft, eine möglichst klare Vorstellung des eigenen Arbeitsmarktprofils zu entwickeln.
- Aktuelle Stellenangebote finden: Online-Jobbörsen, Unternehmenswebsites und soziale Medien wie LinkedIn, Indeed und Xing sind gute Möglichkeiten, um nach aktuellen Stellenangeboten zu suchen. Aktuelle Job-Angebote gibt es im Internetportal "Jobsuche". Das ist die größte Stellenbörse Deutschlands. Hier können alle nach passenden Stellenangeboten suchen. Die Jobsuche ist kostenlos und absolut vertrauenswürdig. Die Jobsuche ist von der Agentur für Arbeit.
- Persönliche Beziehungen nutzen: Persönliche Beziehungen können helfen, auf Stellenangebote aufmerksam zu werden, die nicht öffentlich ausgeschrieben sind. Freunde, Nachbarn, Bekannte und Communitys von Geflüchteten können wertvolle Hinweise und Job-Tipps geben.
- Job- und Ausbildungsmessen, Networking-Veranstaltungen: In Dresden finden regelmäßig Jobmessen und berufliche Veranstaltungen statt. Manche davon sind speziell für Geflüchtete. Die Termine erfährt man unter anderem im Berufsinformationszentrum (BIZ) der Agentur für Arbeit Dresden. Diese Veranstaltungen sind dafür da, um Unternehmen persönlich kennenzulernen und Kontakte mit Arbeitgebern zu knüpfen. Oft gibt es gleich vor Ort Vorstellungsgespräche oder es werden Termine vereinbart. Für das Vorstellungsgespräch sollte man Bewerbungsunterlagen dabei haben, zumindest einen Lebenslauf.
- Bewerbungsunterlagen - Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse: Egal ob per Post oder E-Mail - wer einem Arbeitgeber eine Bewerbung schickt, sollte auch ein Anschreiben formulieren, das die Motivation und die persönlichen Stärken eindeutig zum Ausdruck bringt. Zu den Bewerbungsunterlagen, die viele Arbeitgeber erwarten, gehören außerdem der Lebenslauf und Qualifizierungsnachweise. Der Lebenslauf enthält die wichtigsten Informationen zu Person, zu Qualifikationen und Erfahrungen. Kopien relevanter Ausbildungsnachweise und Arbeitszeugnisse (soweit vorhanden) runden die Bewerbungsmappe ab. Die Bewerbungsunterlagen sollten auf die konkrete Stelle und die Firma bzw. die Branche abgestimmt sein, für die man sich bewirbt.
- Vorstellungsgespräch: In einem Gespräch lernen sich Arbeitsuchende und Arbeitgeber näher kennen. Meist zeichnet sich schon in diesem Gespräch ab, ob es mit der Arbeitsstelle klappt oder nicht. Asylbewerberinnen und Asylbewerber benötigen prinzipiell eine Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde.
- Geduld und Ausdauer: Die Arbeitsuche kann Zeit in Anspruch nehmen, und Ablehnungen sind normal. Tipp für Arbeitsuchende: Bleiben Sie motiviert, lernen Sie aus Ihren Bewerbungen und seien Sie flexibel und offen für verschiedene Möglichkeiten. Eine befristete Arbeit oder eine Teilbeschäftigung kann ein erster erfolgreicher Schritt auf dem Arbeitsmarkt sein.
Jobsuche mit der Agentur für Arbeit
-
Internetportal "Jobsuche"
Die "Jobsuche" ist die größte Stellenbörse Deutschlands. Hier können alle nach passenden Stellenangeboten suchen. Die Jobsuche ist kostenlos und absolut vertrauenswürdig. Die Jobsuche ist von der Agentur für Arbeit.
-
Berufsinformationszentrum (BIZ)
Das BIZ ist eine Einrichtung der Agentur für Arbeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BIZ kennen sich gut mit Bildung, Berufswahl und Arbeitsmarktangelegenheiten aus. Sie beraten und helfen Menschen, die auf der Suche nach einer Arbeit, einer Ausbildung, einem Studium oder einer beruflichen Neuorientierung sind.
Welches Deutsch-Niveau müssen Geflüchtete für eine Arbeit oder eine Ausbildung beherrschen?
Gute Deutschkenntnisse sind für eine Arbeit oder Ausbildung in Deutschland wichtig. In den meisten Fällen erwarten Arbeitgeber gute Deutschkenntnisse, mindestens das Niveau B2.
Für eine Berufsausbildung wird in aller Regel Deutsch auf dem Niveau B2 erwartet. Denn die Ausbildung besteht nicht nur aus den praktischen Übungen im Ausbildungsbetrieb, sondern es gibt auch Berufsschulunterricht. Der ist für Auszubildende verpflichtend und findet auf Deutsch statt.
Es gibt auch Jobs, für die Deutsch nicht so wichtig ist, weil sich die Mitarbeitenden in dem Unternehmen ohnehin in einer anderen Sprache verständigen. Tipp: Genau das Job-Angebot lesen und bei Unsicherheit im Unternehmen nachfragen.
Wo lernen Asylbewerberinnen und Asylbewerber Deutsch?
Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung, die gar nicht oder nur sehr wenig Deutsch sprechen und schreiben können, dürfen Integrationskurse besuchen.
Im Integrationskurs lernen sie Deutsch sprechen und schreiben und sie lernen grundlegende Dinge für das Leben in Deutschland. Der Sprachkurs schließt mit der Prüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) ab. Es gibt Vollzeit- und Teilzeitkurse. Ein Teilzeitkurs bietet sich beispielsweise für Asylsuchende an, die berufstätig oder parallel auf Arbeitsuche sind oder Kinder betreuen. Kinder und Jugendliche, die noch die Schule besuchen, können nicht an einem Integrationskurs teilnehmen.
Der Antrag auf Teilnahme an einem Integrationskurs muss beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt werden. Organisationen, die Integrationskurse anbieten, informieren über die Ziele und Inhalte der Kurse. Sie helfen auch dabei, den Antrag ans BAMF zu schicken. Die Kurs-Anbieter sind auf der Webseite des BAMF zu finden.
Darüber hinaus ist die berufsbezogene Sprachförderung (im Rahmen der sogenannten ESF-BAMF-Kurse) für Personen, die eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzen, möglich. Voraussetzung für die Teilnahme sind der Zugang zum Arbeitsmarkt sowie vorhandene Sprachkenntnisse auf mindestens Niveau A1 (GER). Diese Kurse verbinden Deutschunterricht, berufliche Qualifizierung und Möglichkeiten für Praktika. Nähere Auskünfte gibt der Bürgerservice des BAMF, erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr unter der Telefonnummer +49 911-9430.
Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
-
Informationen zu Integrationskursen
Wer darf teilnehmen? Wie kann man teilnehmen? Was kostet ein Integrationskurs? Wie findet man den richtigen Kurs?
-
Antrag auf Teilnahme an einem Integrationskurs
Mit diesem Formular können Ausländerinnen und Ausländer die Zulassung zu einem Integrationskurs beantragen.
-
Anbieter von Integrationskursen
Übersicht über die Kurs-Anbieter
Wer kümmert sich um die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse?
In Deutschland setzen Arbeitgeber in vielen Berufen einen anerkannten Berufsabschluss voraus. Je nach Anforderungsniveau sind das zum Beispiel ein Ausbildungszeugnis, ein Diplom, ein Bachelor- oder Masterabschluss.
Das Informationsportal zur Anerkennung in Deutschland beantwortet alle wichtigen Fragen zur Anerkennung des Berufsabschlusses. Mit dem Anerkennungs-Finder im Informationsportal kann geprüft werden, ob eine Anerkennung im konkreten Fall notwendig oder hilfreich ist. Mit wenigen Klicks lässt sich herausfinden, wo die Anerkennung beantragt wird. Außerdem sind alle wichtigen Informationen für die Antragsstellung zusammengefasst – zum Beispiel, welche Unterlagen dafür benötigt werden. Das Portal gibt es auch in Englisch und weiteren Sprachen.
Für individuelle Anerkennungsberatung und Begleitung können Ratsuchende sich an die regionale Beratungsstelle des Netzwerks Integration durch Qualifizierung (IQ) wenden.
Tipp: Das Anerkennungsverfahren dauert einige Zeit. Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, damit Deutschlernen und Arbeitsaufnahme Hand in Hand gehen. Oft sind das Deutschlernen im Teilzeitkurs, das berufliche Anerkennungsverfahren und eine erste Erwerbstätigkeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt auch gleichzeitig möglich und verbessern die Integrationschancen.
Bekommen Asylsuchende Beratung, Vermittlung und Unterstützung von der Arbeitsagentur?
Alle, die Hilfe bei der Job- oder Ausbildungssuche benötigen, können sich an die Agentur für Arbeit wenden. Die Agentur für Arbeit ist auch für Asylbewerberinnen und Asylbewerber da.
Die Agentur für Arbeit kann Geflüchteten - wenn die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind - beispielsweise diese Förderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) bewilligen:
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung: zum Beispiel Bewerbungstraining, Kompetenzfeststellung, berufliche Kenntnisvermittlung (inklusive berufsbezogener Sprachförderung) bis acht Wochen
- Förderung der beruflichen Weiterbildung: zum Beispiel Anpassungsqualifizierung, Vorbereitung auf die Externenprüfung, Teilqualifikationen, Umschulung bei einem Träger, betriebliche Einzelumschulung, Teilzeitumschulung (jeweils mit berufsbezogener Sprachförderung möglich)
- Vermittlungsbudget: zum Beispiel Bewerbungskosten, Fahrkosten, Übersetzungskosten, Kosten für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Der genau Umfang der Beratung, Vermittlung und Unterstützung wird individuell festgestellt. Dazu erfasst eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von der Agentur die Erfahrungen, Kompetenzen und Qualifikationen. Die Daten helfen bei der Integration in Arbeit.
Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit Wohnsitz in Dresden wenden sich für eine persönliche Beratung, Vermittlung und Unterstützung an die Agentur für Arbeit Dresden.
Aktuelle Job-Angebote gibt es im Internetportal "Jobsuche". Das ist die größte Stellenbörse Deutschlands. Hier können alle nach passenden Stellenangeboten suchen. Die Jobsuche ist kostenlos und absolut vertrauenswürdig. Die Jobsuche ist von der Agentur für Arbeit.
Tipp: Registrierte Nutzerinnen und Nutzer können ihre Daten in der Jobsuche speichern. Ihr Stellengesuch kann dann von Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern gefunden werden. So gelangt man schneller an Arbeit. Außerdem können interessante Stellenangebote gespeichert werden. Am besten gleich in der Jobsuche registrieren: Anmelden für die Online-Services der Agentur für Arbeit
Wer berät und unterstützt Arbeitgeber, die Geflüchtete einstellen wollen?
Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden von der Arbeitsagentur wie alle Arbeitsuchenden über das Internetportal "Bewerberbörse" vermittelt.
Arbeitgeber in Dresden, die Jobs für Asylsuchende anbieten wollen bzw. Asylsuchende einstellen wollen, wenden sich bitte an den gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. Der Arbeitgeberservice informiert Arbeitgeber auch über spezielle Fördermöglichkeiten - je nach Situation und Bedarf. Finanzielle Hilfe und Unterstützung gibt es zum Beispiel bei Ausbildung, Weiterbildung (auch Sprachförderung), Behinderung, Arbeitsaufnahme (Eingliederungszuschuss/Minderleistungsausgleich).
Tipp: Ob eine Bewerberin oder ein Bewerber die Anforderungen erfüllt und ins Unternehmen passt, kann zum Beispiel durch ein Praktikum festgestellt werden: Praktikum-Angebot für geflüchtete Menschen veröffentlichen. Viele weitere Maßnahmen erleichtern den Einstieg in den Arbeitsmarkt. Einige davon werden von der Arbeitsagentur gefördert. Falls das Fachwissen noch nicht ausreicht, gibt es Möglichkeiten für die berufliche Qualifizierung.
Kontakt Arbeitgeberservice
Gemeinsamer Arbeitgeberservice
der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Dresden
Fax 0351-2885292000
E-Mail dresden.arbeitgeber@arbeitsagentur.de
Website www.arbeitsagentur.de
Besucheranschrift
Henriette-Heber-Str. 6, 01069 Dresden
-
Digitale Broschüre "Geflüchtete beschäftigen – Wegweiser für Unternehmen"
Der Wegweiser unterstützt Unternehmen dabei, die Beschäftigungspotenziale ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezielt für ihr Unternehmen zu erschließen: von der passenden Personalsuche über rechtliche Rahmenbedingungen bis hin zur erfolgreichen Integration in den Arbeitsalltag und ins Team.
Benötigen Asylbewerberinnen und Asylbewerber für Betriebspraktika bzw. fürs Probearbeiten eine Genehmigung der Ausländerbehörde?
Ja, für ein Praktikum bzw. eine Probebeschäftigung im Unternehmen benötigen Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete grundsätzlich eine Zustimmung der Ausländerbehörde und (innerhalb der ersten 48 Monate ihres Aufenthalts in Deutschland) die Zustimmung der Agentur für Arbeit.
Nur in den folgenden Fällen ist die Arbeitserlaubnis entbehrlich:
- Hospitation: Eine Hospitation besteht dann, wenn ohne Eingliederung in den Betriebsablauf lediglich als „Gast“ Kenntnisse über den betrieblichen Ablauf erlangt werden sollen, ohne dabei betriebliche Arbeitsleistungen von wirtschaftlichem Wert zu verrichten. Eine Hospitantin bzw. ein Hospitant sieht sich den Betrieb und die Arbeitsabläufe an. Er schaut den im Betrieb regulär Beschäftigten „über die Schulter“. Eine Hospitation können also auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung innerhalb der ersten drei Monate sowie Personen mit einer Duldung trotz Vorliegen eines Arbeitsverbots absolvieren. Eine Hospitation stellt keine Beschäftigung im Sinne des § 7 Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) dar.
- Schulpraktikum: Praktika, die im Rahmen der allgemeinen Erfüllung der (Berufs-) Schulpflicht absolviert werden, gelten nicht als Beschäftigung, sofern es sich nicht um eine duale Berufsausbildung handelt. Indizien hierfür sind, dass eine Vertragsbeziehung nur zwischen Schule und Betrieb besteht und die Schülerin bzw. der Schüler vom Betrieb keine Vergütung erhält.
- Ehrenamtliche Tätigkeit: Eine ehrenamtliche Tätigkeit begründet (trotz einer evtl. gezahlten geringen Aufwandsentschädigung) keine „Arbeitnehmereigenschaft“ und damit auch kein Beschäftigungsverhältnis. Dies hat das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2012 entschieden. Daher ist eine ehrenamtliche Tätigkeit auch keine „Beschäftigung“. Eine Arbeitserlaubnis oder gar eine Zustimmung der Arbeitsagentur sind nicht erforderlich. Die Vorschrift § 22 Absatz 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) nimmt ehrenamtlich Tätige vom Mindestlohn ausdrücklich aus.
- Maßnahmen bei einem Arbeitgeber nach § 45 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III): Betriebliche Maßnahmen der Arbeitsagentur, bei denen Teilnehmende (bis zu sechs Wochen lang zur Feststellung ihrer beruflichen Eignung bzw. zur Verringerung und Beseitigung berufsfachlicher Vermittlungshemmnisse) im Unternehmen eingesetzt werden, begründen kein Beschäftigungsverhältnis und bedürfen deshalb nicht der Genehmigung der Ausländerbehörde.
Wie unterstützt das Sozialamt Asylbewerberinnen und Asylbewerber bei der Erprobung auf dem Arbeitsmarkt?
Als niedrigschwelliges Integrations- und Erprobungsangebot stellt das Sozialamt Asylbewerberinnen und Asylbewerbern Arbeitsgelegenheiten bereit. Arbeitsgelegenheiten sind zusätzliche, gemeinnützige und im öffentlichen Interesse liegende Maßnahmen. Möglich sind Arbeiten im Freizeit- und Sportbereich, in der Denkmalpflege, im Landschafts- und Naturschutz, in Werkstätten (zum Beispiel Nähstube oder Möbelaufbereitung), im sozialen Bereich und in Kultureinrichtungen. Arbeitsgelegenheiten dienen auch der Aufrechterhaltung und dem Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete. Es wird kein Arbeitsverhältnis und kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet. Deshalb ist auch keine Genehmigung der Ausländerbehörde erforderlich.
Weitere Informationen enthält das Merkblatt "Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber". Es ist in mehreren Sprachen verfügbar.
Außerdem fördert das Sozialamt Asylbewerberinnen und Asylbewerbern bei ihrer Integration in Arbeit und Ausbildung. Dazu kooperiert es eng mit Arbeitsmarktexperten und Netzwerken - beispielsweise im Programm "VAbA". VAbA steht für "Vorbereitung junger Asylsuchender auf eine berufliche Ausbildung". Das ist ein spezielles Vorbereitungsjahr für künftige Auszubildende. Die Teilnehmenden erhalten während des VAbA-Programms weiterhin Asylbewerberleistungen vom Sozialamt.
Jährlich nehmen bis zu 25 Asylsuchende an VAbA teil. Unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Hintergründe, ihrer Neigung und Eignung werden ihre sprachlichen, beruflichen bzw. berufspraktischen und sozialen Kompetenzen durch spezielle Tools und Maßnahmen entwickelt. Dazu zählen insbesondere Lehreinheiten (Deutsch, Fachdeutsch, Mathematik, Physik und Chemie vom fachpraktischen Unterricht), Schnuppertage und Schülerpraktika in den Unternehmen, aber auch Freizeitaktivitäten gemeinsam mit Mitarbeitenden der städtischen Unternehmen. Beteiligt sind
- Stadtentwässerung Dresden GmbH
- Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB)
- DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH
- Stadtreinigung Dresden GmbH (SRD) und
- Cultus gGmbH Dresden.
Die Dresdner Stadtverwaltung hat das Programm 2015 gemeinsam mit dem Beruflichen Schulzentrum für Technik "Gustav Anton Zeuner" gestartet. Weitere Informationen zu VAbA enthält das Faltblatt.
Hilfreiches Infomaterial
-
Merkblatt "Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber"
(*.pdf,
366 KB)
Herausgeber: Landeshauptstadt Dresden
mehrsprachig verfügbar in:
Englisch: Work experience opportunities for asylum seekers
Russisch: Возможность работы для претендентов на
получение статуса беженцаArabisch: فرص العمل لطالبي اللجوء
Farsi: فرصت های شغیل برای پناهجویان
-
Faltblatt "VAbA - Vorbereitung junger Asylsuchender auf eine berufliche Ausbildung"
(*.pdf,
1 MB)
Herausgeber: Förderverein des Beruflichen Schulzentrums Technik Dresden e. V.
Wer begleitet Geflüchtete bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung?
Das machen die sogenannten Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren. Sie unterstützen ihre Mentees (die begleiteten Menschen) auf dem Weg in Ausbildung oder Beschäftigung.
Personen ohne Berufs- oder Hochschulabschluss sollen grundsätzlich in Berufsausbildung geführt werden. Personen mit Berufs- oder Hochschulabschluss sollen eine qualifikationsadäquate, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.
Die Mentorinnen und Mentoren helfen bei:
- der Suche nach Sprachkursen und Qualifizierungsmaßnahmen
- der Suche nach Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsstellen
- Bewerbungen
- Fragen zu Arbeit und Ausbildung in Deutschland
- Suche nach möglichen Berufsfeldern
- Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Selbsthilfe
- Übergang in Ausbildung oder Arbeit
- Bewältigung von Herausforderungen vor und während der Ausbildung oder Arbeitsaufnahme
- Kommunikation mit deutschen Behörden.
Mentees müssen ihren Wohnsitz in Sachsen haben und sich gut auf Deutsch verständigen können.
Die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren sind in ganz Sachsen im Einsatz. Insgesamt gibt es 14 Projekte mit mehr als 70 Mentorinnen und Mentoren.
Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren in Dresden
Projekt des Arbeit und Leben Sachsen e. V.
Besucheranschrift
Könneritzstraße 15, 01067 Dresden
Dürfen Asylbewerberinnen und Asylbewerber studieren?
Asylbewerberinnen und Asylbewerber dürfen studieren. Mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung ist das möglich, es sei denn, dies ist im Einzelfall durch eine aufenthaltsrechtliche Nebenbestimmung ausgeschlossen (Studierverbot). Um ein Studium aufzunehmen, benötigen Asylbewerberinnen und Asylbewerber keine Genehmigung von der Ausländerbehörde.
Die Kriterien für den Hochschulzugang (beispielsweise welcher Schulabschluss erforderlich ist), die Immatrikulation, die Anrechnung von Studienleistungen, die Einstufungsprüfungen und die normierten Abschlüsse sind für alle Studienbewerberinnen und -bewerber gleich. Ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber müssen das für den jeweiligen Studiengang erforderliche Deutsch-Sprachniveau besitzen.
Ermöglichen die vorhandenen Vorbildungsnachweise keinen direkten Hochschulzugang, ist eine Studienvorbereitung ratsam - zum Beispiel TUDIAS Studienkolleg. Außerdem können die Hochschulen Geflüchtete als Gasthörer zulassen.
Nähere Informationen zu den Möglichkeiten eines Studiums bzw. einer Studienvorbereitung in Dresden erhalten Interessierte direkt bei den Hochschulen: Übersicht der Hochschulen in Dresden.
Tipp: Einige Hochschulen bieten spezielle Buddy- und Mentorenprogramme für Geflüchtete an. Das erleichtert den Start und unterstützt die Integration in die Hochschulgemeinschaft.