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https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/wahlen/Buergerentscheide_Buergerbegehren.php 28.11.2025 10:02:21 Uhr 13.12.2025 22:41:26 Uhr

Bürgerbegehren/-entscheide

Mit einem Bürgerbegehren können Dresdner Bürgerinnen und Bürger beantragen, anstelle des Stadtrates über eine Angelegenheit der Stadt selbst zu entscheiden.

Die Einflussnahme erfolgt in zwei Stufen:

  • die erste Stufe ist das Bürgerbegehren
  • wenn das Bürgerbegehren als zulässig erklärt wird, schließt sich der Bürgerentscheid an 

Was ist ein Bürgerbegehren?

Mit einem Bürgerbegehren können die Bürgerinnen und Bürgereinen Bürgerentscheid zu einer bestimmten Entscheidungsfrage beantragen. Durch ein Bürgerbegehren können z.B. Stadtratsbeschlüsse korrigiert oder Maßnahmen von allgemeinem Interesse durchgesetzt werden. 
Dazu werden Unterschriften gesammelt. Es tragen sich all diejenigen in Unterschriftenlisten ein, die möchten, dass ein Bürgerentscheid stattfindet. Danach wird über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entschieden. Wenn das Bürgerbegehren durch den Stadtrat für zulässig erklärt wird, wird ein Bürgerentscheid durchgeführt.    

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

  • Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
  • Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden
  • Gesetz über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG)
  • Verordnung des Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes über Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlordnung - KomWO)
  • Sächsische Kommunalverfassungsrechtsdurchführungsverordnung (SächsKomVerfRDVO)

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