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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/12/pm_022.php 10.12.2025 12:16:20 Uhr 10.12.2025 13:16:10 Uhr

Landeshauptstadt Dresden startet digitalen Bauantrag ab 15. Dezember

Weiterer Schritt zu einer modernen, digitalen Verwaltung

Ab Montag, 15. Dezember 2025, können Bauanträge in Dresden vollständig digital eingereicht und bearbeitet werden. Möglich wird dies durch die Anbindung an die zentrale bundeslandübergreifende Onlineplattform. Darüber lassen sich künftig verschiedene bauaufsichtliche Verfahren online beantragen, wie zum Beispiel Bauanträge oder Vorbescheide. Dafür steht ein eigenes Portal des Freistaats Sachsen zur Verfügung unter https://sn.digitalebaugenehmigung.de/dresden/ 

„Als Landeshauptstadt wollen wir, dass Bauen in Dresden attraktiv ist. Dazu gehören transparente und schnelle Genehmigungsverfahren für Bauherren und Architekten. Die digitale Baugenehmigung ist dafür ein wichtiger Baustein.“

Stephan Kühn, Baubürgermeister der Landeshauptstadt Dresden

„Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen mussten alle Bauanträge bisher in Papierform eingereicht werden. Im Amt arbeiten wir schon seit über einem Jahr vollständig digital, sodass alle Bauanträge zunächst eingescannt werden mussten, bevor sie bearbeitet werden konnten. Die Einführung des digitalen Verfahrens begrüßen wir daher sehr. So können wir diesen Medienbruch schließen und die Prozesse vereinfachen.“ 

Ursula Beckmann, Amtsleiterin des Bauaufsichtsamts

Die technische Umsetzung ist ein weiterer Schritt hin zu einer modernen, digitalen Verwaltung. Die Landeshauptstadt Dresden unterstützt damit aktiv die Ziele der sogenannten „Dresdner Forderungen“ zur digitalen Staatsmodernisierung.

„Die technische Umsetzung zentraler, staatlicher Gesetze darf nicht mehr die dezentrale Aufgabe von Kommunen oder kommunaler Vereinigungen sein, denn dies führt zu Mehrfachaufwänden und hohen Bürokratiekosten. Die Nutzung einer behördenübergreifenden Onlineplattform für Bauanträge trägt dieser Forderung Rechnung.“

Prof. Dr. Michael Breidung, Leiter des Eigenbetriebs IT-Dienstleitungen

Erst eine im Jahr 2025 in Kraft getretene Änderung der Durchführungsverordnung zur Landesbauordnung machte diese Umstellung möglich. Die Antragstellung in Papierform ist weiterhin möglich.

Als erste Kommune in Sachsen hat die Landeshauptstadt zudem eine digitale Bezahlkomponente im Bauantragsverfahren umgesetzt. Gebührenbescheide können somit direkt im Antragsportal beglichen werden.