Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/wassernutzung/06/Recht-Gesetze.php 05.04.2023 15:47:46 Uhr 10.10.2024 15:55:29 Uhr |
Regenwasserbewirtschaftung: Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Je nach Anliegen stehen Ihnen zum Thema Regenwasserbewirtschaftung verschiedene Ansprechpartner innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung zur Verfügung:
Bei der Bewirtschaftung von Regenwasser sind je nach Vorhaben bestimmte rechtliche Grundlagen zu beachten:
- Wasserrecht
- Trinkwasserschutzzonenverordnung
- Städtische Entwässerungssatzung
- Städtische Abwassergebührensatzung
- Baugesetzbuch
- Sächsische Bauordnung
- Technische Regeln und Richtlinien
Es folgen Details zu den einzelnen Punkten:
Wasserrecht
Das Versickern von Regenwasser sowie das Einleiten in oberirdische Gewässer ist im Wasserrecht geregelt und grundsätzlich erlaubnispflichtig.
Insbesondere ist die Erlaubnis notwendig für:
- Versickern und Einleiten des Regenwassers von kupfer-, zink- und bleigedeckten Dächern
- Versickern und Einleiten des Regenwassers von gewerblich oder industriell genutzten Flächen
- Versickern des Regenwassers von befestigten Flächen in Gewerbe- und Industriegebieten sowie Sondergebieten mit vergleichbarer Nutzung
- Einleiten von gesammeltem Regenwasser aus Gemeinschaftsanlagen in Oberflächengewässer
- Versickern des Regenwassers eines Grundstücks auf einem anderem Grundstück
- Versickern in behördlich ausgewiesenen Heilquellen-, Trinkwasser- und anderen Schutzgebieten
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn keine Verunreinigung des Grundwassers bzw. Gewässers zu befürchten ist. Es müssen ggf. Anlagen zur Rückhaltung und Reinigung des Regenwassers vorgesehen werden. Die Bauherren, Eigentümer oder Nutzungsberechtigten prüfen selbst, ob das Regenwasser erlaubnisfrei bewirtschaftet werden kann. Dabei sind mögliche Festlegungen in den Bebauungsplänen zu beachten! Ausführliche Informationen liegen in einem Informationsblatt zum Download bereit:
Anträge richten Sie bitte an das Umweltamt. Umfangreiche Informationen zu wasserrechtlichen Verfahren finden Sie im Online-Rathaus.
Umweltamt
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft
Umweltamt
Abteilung Wasser- und Bodenschutzbehörde
Besucheranschrift
Bürozentrum Pirnaisches Tor
Grunaer Straße 2
01069 Dresden
2. Etage, N 203
Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
Themenstadtplan
Telefon
0351-4886241
E-Mail
umwelt.recht1@dresden.de
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Um vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten.
Montag:9 bis 12 Uhr
Dienstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
Trinkwasserschutzzonenverordnung
Ist eine Versickerung in Trinkwasserschutzgebieten geplant, so sind die Bestimmungen der jeweiligen Trinkwasserschutzzonenordnung zu berücksichtigen. Wo sich Wasserschutzgebiete in Dresden befinden, zeigt eine interaktive Karte:
Im Allgemeinen gilt:
- Trinkwasserschutzzone I:
Versickerung von gesammeltem Regenwasser ist generell untersagt - Trinkwasserschutzzone II:
Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Regenwasser von Dachflächen ist möglich - weitere Schutzzonen:
Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Regenwasser ist im Allgemeinen zulässig
Die Zulässigkeit der Versickerung unterliegt jedoch grundsätzlich einer Einzelfallprüfung (s. auch Infoblatt Wasserrecht, Pkt.Trinkwasserschutzgebiete) Eine Erlaubnis für die Versickerung ist erforderlich. Bitte wenden Sie sich an das Umweltamt.
Umweltamt
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft
Umweltamt
Abteilung Wasser- und Bodenschutzbehörde
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Grunaer Straße 2
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Montag:9 bis 12 Uhr
Dienstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
Städtische Entwässerungssatzung
Die Entwässerungssatzung fordert, dass die Menge des Abwassers so gering wie möglich zu halten ist. Das trifft auch auf das von versiegelten Flächen abfließende Niederschlagswasser zu.
Als Minimierungsmaßnahme werden u. a. Verdunstung, Versickerung, Drosselung und/oder Verwertung von Niederschlagswasser genannt. Die Satzung liegt im Online-Rathaus zum Download bereit:
Städtische Abwassergebührensatzung
Die Einleitung von Regenwasser in das Kanalnetz ist gebührenpflichtig. Dies regelt die Abwassergebührensatzung der Landeshauptstadt Dresden.
Maßgeblich für die Höhe der Gebühren ist die zu veranlagende abflusswirksame (wasserundurchlässige) Fläche eines Grundstücks. Testen Sie unseren Online-Rechner, um die voraussichtlichen Gebühren abzuschätzen!
Die tatsächliche Höhe der Gebühren wird durch den Flächengrundlagenbescheid festgestellt. Hierzu hat der Grundstückseigentümer eine Erklärung über die befestigten, bebauten, an den Kanal angeschlossenen abflusswirksamen Flächen abzugeben. Nähere Informationen erteilt die Stadtentwässerung Dresden GmbH.
Die Satzung liegt im Online-Rathaus zum Download bereit:
Ansprechpartner
Stadtentwässerung Dresden GmbH
Besucheranschrift
Scharfenberger Straße 152
01139 Dresden
Themenstadtplan
Telefon
0351-8220
Fax 0351-8221997
E-Mail
service@se-dresden.de
Website
http://www.stadtentwaesserung-dresden.de
Postanschrift
Postfach 10 08 10
01078 Dresden
Baugesetzbuch (BauGB)
Wichtige Regelungen gelten für Gebiete, für die es einen Bebauungsplan gibt, so beispielsweise:
- Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche
- Festsetzungen zu zulässigen Nebenflächen
evtl. Vorgaben zum Bewirtschaften von Regenwasser, wie z.B.:
- Bestimmung von Flächen zur Regenwasserabführung, -rückhaltung, -versickerung
- Verpflichtung zur Versickerung von unbelastetem Regenwasser oder zu Dachbegrünung
- Festsetzung einer für die Versickerung geeigneten Begrünung
Informationen erhalten Sie im Stadtplanungsamt.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Stadtentwicklung
Stadtplanungsamt
Besucheranschrift
Technisches Rathaus
Hamburger Straße 19
3. Etage
01067 Dresden
Themenstadtplan
Telefon
0351-4883232
Fax 0351-4883813
E-Mail
stadtplanungsamt@dresden.de
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Wesentliche Regelungen zur Eingriffsminimierung in den Wasserhaushalt finden sich in der Sächsischen Bauordnung, so beispielsweise:
- Die Bewirtschaftung von Regenwasser muss dauerhaft gewährleistet sein. Dies ist bereits mit Einreichen des Bauantrags nachzuweisen.
- Nicht überbaute Flächen sind zu begrünen. Sie dürfen außerdem nicht so befestigt werden, dass die Wasserdurchlässigkeit wesentlich verringert wird.
- Regenwasser darf nicht in dieselbe Grube wie Abwasser und nicht in Kleinkläranlagen geleitet werden.
Notwendige wasserrechtliche Entscheidungen müssen vor Baubeginn vorliegen. Zu speziellen Anforderungen berät das Bauaufsichtsamt.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Stadtentwicklung
Bauaufsichtsamt
Besucheranschrift
Technisches Rathaus
Hamburger Straße 19
2. Etage
01067 Dresden
Themenstadtplan
Telefon
0351-4883671
Fax 0351-4883815
E-Mail
bauaufsichtsamt@dresden.de
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Technische Regeln und Richtlinien
Große oder technische Anlagen zur Bewirtschaftung von Regenwasser sollten nur von Fachleuten geplant und errichtet werden. Für Versickerungsanlagen gelten bundesweit bestimmte Richtlinien – die wichtigsten finden Sie in folgenden Publikationen:
- Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (Hrsg.): Arbeitsblatt DWA-A 138 »Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser«, April 2005
- Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. – DVGW (Hrsg.): Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete, 1. Teil, Schutzgebiete für Grundwasser, Arbeitsblatt W 101, Februar 1995
- Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (Hrsg.): Arbeitsblatt DWA-Merkblatt M 153 »Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser«, Februar 2000
Zu Detailfragen bei komplexen Anlagen konsultieren Sie bitte Fachingenieure, die Sie den »Gelben Seiten« entnehmen können.