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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/wassernutzung/06/Recht-Gesetze.php 05.04.2023 15:47:46 Uhr 29.04.2024 05:35:18 Uhr

Regenwasserbewirtschaftung: Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner

Je nach Anliegen stehen Ihnen zum Thema Regenwasserbewirtschaftung verschiedene Ansprechpartner innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung zur Verfügung:

Ansprechpartner zum Thema Regenwasser

Bei der Bewirtschaftung von Regenwasser sind je nach Vorhaben bestimmte rechtliche Grundlagen zu beachten:

  • Wasserrecht
  • Trinkwasserschutzzonenverordnung
  • Städtische Entwässerungssatzung
  • Städtische Abwassergebührensatzung
  • Baugesetzbuch
  • Sächsische Bauordnung
  • Technische Regeln und Richtlinien

Es folgen Details zu den einzelnen Punkten:

Wasserrecht

Das Versickern von Regenwasser sowie das Einleiten in oberirdische Gewässer ist im Wasserrecht geregelt und grundsätzlich erlaubnispflichtig.
Insbesondere ist die Erlaubnis notwendig für:

  • Versickern und Einleiten des Regenwassers von kupfer-, zink- und bleigedeckten Dächern
  • Versickern und Einleiten des Regenwassers von gewerblich oder industriell genutzten Flächen
  • Versickern des Regenwassers von befestigten Flächen in Gewerbe- und Industriegebieten sowie Sondergebieten mit vergleichbarer Nutzung
  • Einleiten von gesammeltem Regenwasser aus Gemeinschaftsanlagen in Oberflächengewässer
  • Versickern des Regenwassers eines Grundstücks auf einem anderem Grundstück
  • Versickern in behördlich ausgewiesenen Heilquellen-, Trinkwasser- und anderen Schutzgebieten

Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn keine Verunreinigung des Grundwassers bzw. Gewässers zu befürchten ist. Es müssen ggf. Anlagen zur Rückhaltung und Reinigung des Regenwassers vorgesehen werden. Die Bauherren, Eigentümer oder Nutzungsberechtigten prüfen selbst, ob das Regenwasser erlaubnisfrei bewirtschaftet werden kann. Dabei sind mögliche Festlegungen in den Bebauungsplänen zu beachten! Ausführliche Informationen liegen in einem Informationsblatt zum Download bereit:

Anträge richten Sie bitte an das Umweltamt. Umfangreiche Informationen zu wasserrechtlichen Verfahren finden Sie im Online-Rathaus.

Umweltamt

Landeshauptstadt Dresden

Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft
Umweltamt
Abteilung Wasser- und Bodenschutzbehörde


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Bürozentrum Pirnaisches Tor
Grunaer Straße 2
01069 Dresden
2. Etage, N 203

Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen


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Telefon 0351-4886241
E-Mail umwelt.recht1@dresden.de


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Postfach 12 00 20
01001 Dresden


Öffnungszeiten


Um vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten.

Montag:9 bis 12 Uhr
Dienstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr

Trinkwasserschutzzonenverordnung

Ist eine Versickerung in Trinkwasserschutzgebieten geplant, so sind die Bestimmungen der jeweiligen Trinkwasserschutzzonenordnung zu berücksichtigen. Wo sich Wasserschutzgebiete in Dresden befinden, zeigt eine interaktive Karte:

Im Allgemeinen gilt:

  • Trinkwasserschutzzone I:
    Versickerung von gesammeltem Regenwasser ist generell untersagt
  • Trinkwasserschutzzone II:
    Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Regenwasser von Dachflächen ist möglich
  • weitere Schutzzonen:
    Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Regenwasser ist im Allgemeinen zulässig

Die Zulässigkeit der Versickerung unterliegt jedoch grundsätzlich einer Einzelfallprüfung (s. auch Infoblatt Wasserrecht, Pkt.Trinkwasserschutzgebiete) Eine Erlaubnis für die Versickerung ist erforderlich. Bitte wenden Sie sich an das Umweltamt.

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Donnerstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr

Städtische Entwässerungssatzung

Die Entwässerungssatzung fordert, dass die Menge des Abwassers so gering wie möglich zu halten ist. Das trifft auch auf das von versiegelten Flächen abfließende Niederschlagswasser zu.

Als Minimierungsmaßnahme werden u. a. Verdunstung, Versickerung, Drosselung und/oder Verwertung von Niederschlagswasser genannt. Die Satzung liegt im Online-Rathaus zum Download bereit:

Städtische Abwassergebührensatzung

Die Einleitung von Regenwasser in das Kanalnetz ist gebührenpflichtig. Dies regelt die Abwassergebührensatzung der Landeshauptstadt Dresden.
Maßgeblich für die Höhe der Gebühren ist die zu veranlagende abflusswirksame (wasserundurchlässige) Fläche eines Grundstücks. Testen Sie unseren Online-Rechner, um die voraussichtlichen Gebühren abzuschätzen!

Die tatsächliche Höhe der Gebühren wird durch den Flächengrundlagenbescheid festgestellt. Hierzu hat der Grundstückseigentümer eine Erklärung über die befestigten, bebauten, an den Kanal angeschlossenen abflusswirksamen Flächen abzugeben. Nähere Informationen erteilt die Stadtentwässerung Dresden GmbH.

Die Satzung liegt im Online-Rathaus zum Download bereit:

Ansprechpartner

Stadtentwässerung Dresden GmbH


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Scharfenberger Straße 152
01139 Dresden


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Telefon 0351-8220
Fax 0351-8221997
E-Mail service@se-dresden.de
Website http://www.stadtentwaesserung-dresden.de


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Postfach 10 08 10
01078 Dresden

Baugesetzbuch (BauGB)

Wichtige Regelungen gelten für Gebiete, für die es einen Bebauungsplan gibt, so beispielsweise:

  • Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche
  • Festsetzungen zu zulässigen Nebenflächen

evtl. Vorgaben zum Bewirtschaften von Regenwasser, wie z.B.:

  • Bestimmung von Flächen zur Regenwasserabführung, -rückhaltung, -versickerung
  • Verpflichtung zur Versickerung von unbelastetem Regenwasser oder zu Dachbegrünung
  • Festsetzung einer für die Versickerung geeigneten Begrünung

Informationen erhalten Sie im Stadtplanungsamt.

Ansprechpartner

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Geschäftsbereich Stadtentwicklung
Stadtplanungsamt


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Technisches Rathaus
Hamburger Straße 19
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01067 Dresden


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Fax 0351-4883813
E-Mail stadtplanungsamt@dresden.de


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Postfach 12 00 20
01001 Dresden

Sächsische Bauordnung (SächsBO)

Wesentliche Regelungen zur Eingriffsminimierung in den Wasserhaushalt finden sich in der Sächsischen Bauordnung, so beispielsweise:

  • Die Bewirtschaftung von Regenwasser muss dauerhaft gewährleistet sein. Dies ist bereits mit Einreichen des Bauantrags nachzuweisen.
  • Nicht überbaute Flächen sind zu begrünen. Sie dürfen außerdem nicht so befestigt werden, dass die Wasserdurchlässigkeit wesentlich verringert wird.
  • Regenwasser darf nicht in dieselbe Grube wie Abwasser und nicht in Kleinkläranlagen geleitet werden.

Notwendige wasserrechtliche Entscheidungen müssen vor Baubeginn vorliegen. Zu speziellen Anforderungen berät das Bauaufsichtsamt.

Ansprechpartner

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Geschäftsbereich Stadtentwicklung
Bauaufsichtsamt


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Technisches Rathaus
Hamburger Straße 19
2. Etage
01067 Dresden


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Telefon 0351-4883671
Fax 0351-4883815
E-Mail bauaufsichtsamt@dresden.de


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Postfach 12 00 20
01001 Dresden

Technische Regeln und Richtlinien

Große oder technische Anlagen zur Bewirtschaftung von Regenwasser sollten nur von Fachleuten geplant und errichtet werden. Für Versickerungsanlagen gelten bundesweit bestimmte Richtlinien – die wichtigsten finden Sie in folgenden Publikationen:

  • Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (Hrsg.): Arbeitsblatt DWA-A 138 »Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser«, April 2005
  • Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. – DVGW (Hrsg.): Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete, 1. Teil, Schutzgebiete für Grundwasser, Arbeitsblatt W 101, Februar 1995
  • Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (Hrsg.): Arbeitsblatt DWA-Merkblatt M 153 »Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser«, Februar 2000

Zu Detailfragen bei komplexen Anlagen konsultieren Sie bitte Fachingenieure, die Sie den »Gelben Seiten« entnehmen können.