Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2026/01/pm_023.php 14.01.2026 12:07:24 Uhr 14.01.2026 14:22:43 Uhr

Zuständigkeitswechsel bei Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche

Vergabe seit 1. Januar 2026 durch das Jugendamt

Die Landeshauptstadt Dresden ist seit Herbst 2023 eine von vier Modellkommunen im Bundesprojekt „Umsetzung Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe“. Hiermit verbunden war das Ziel, die sogenannte „inklusive Lösung“ bereits ab 2026 umzusetzen. Dieses Ziel ist mit dem Jahreswechsel erreicht worden.

Oberbürgermeister Dirk Hilbert unterschrieb im Dezember 2025 die entsprechende Organisationsverfügung, so dass nun das Jugendamt Träger der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche ist. Das Sachgebiet Eingliederungsleistungen im Sozialamt bearbeitet zukünftig ausschließlich Hilfen für erwachsene Menschen mit Behinderung.

Etwa 2.800 Fälle sind in diesem Zuge in das Jugendamt übergegangen. Zahlreiche der bisher im Themenbereich arbeitenden Fachkräfte sind ebenfalls in das Jugendamt gewechselt und bearbeiten nun hier die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Hierfür fanden in den vergangenen Wochen und Tagen entsprechende vorbereitende Arbeiten sowie die Umzüge der Mitarbeiter statt. Die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen im Bereich der Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche sind ab sofort über die Allgemeinen Sozialen Dienste des Jugendamtes, die es in jedem Stadtbezirk gibt, tätig. Damit rücken die Hilfen näher an die Anspruchsberechtigten und deren Lebenswelten heran. Die Sachbearbeiter, die u. a. für die Erstellung von Bescheiden sowie die Auszahlung von Leistungsentgelten verantwortlich sind, gehören nun zum Sachgebiet Wirtschaftliche Hilfen.

Für alle Familien, die bereits Eingliederungshilfen (z. B. Kita-Integrationsplatz, Schulintegrationshilfe, Assistenzleistungen) für ihr Kind erhalten, verändert sich darüber hinaus nichts. Laufende Leistungen werden weitergeführt, ohne dass Eltern tätig werden müssen.
Familien, deren Kind aufgrund einer Behinderung Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen hat, wenden sich ab sofort für ihre Anliegen an den jeweiligen Allgemeinen Sozialen Dienst in ihrem Stadtbezirk.

Eine Übersicht samt der dazugehörigen Kontaktdaten ist online unter www.dresden.de/asd zu finden.

Die entsprechenden Hinweise und Formulare sowie ein Onlineantrag finden sich auf der Internetseite www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/behinderte-menschen-beratung-hilfe.php

Hintergrund:

Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen, geistigen oder Mehrfachbehinderung werden aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen derzeit hinsichtlich des Anspruches auf Eingliederungshilfen auf das SGB IX verwiesen. Diese Hilfen sind somit nicht Teil des Kinder- und Jugendhilferechts. Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention ist es mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz das Ziel, allen Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe notwendige und geeignete Hilfen „aus einer Hand“ zu gewähren, um die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe für Kinder und Jugendliche zu sichern.