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https://www.dresden.de/de/stadtraum/planen/stadtentwicklung/stadterneuerung/soziale-projekte-initiativen-vereine-und-interessengemeinschaften/verfuegungsfonds.php 11.12.2023 10:41:03 Uhr 29.04.2024 04:26:39 Uhr

Verfügungsfonds

In einigen Fördergebieten der städtebaulichen Erneuerung wurden sogenannte Verfügungsfonds eingerichtet. Diese Finanzmittel können für kleinere bauliche Vorhaben verwendet werden.

Gut zu wissen!

Die förderfähigen Gesamtkosten werden vollständig durch Fördermittel der städtebaulichen Erneuerung sowie der Landeshauptstadt Dresden finanziert. Im Verfügungsfonds steht für jedes Fördergebiet jährlich ein Budget von 20.000 Euro zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Mit Mitteln aus dem Verfügungsfonds können kleinere Vorhaben finanziert werden. Die Gesamtkosten werden dabei bis zu 50 Prozent über die Finanzmittel des Verfügungsfonds gefördert. Anfragen und Anträge zur Förderung sind jederzeit in den Stadtteilbüros oder im Amt für Stadtplanung und Mobilität möglich.

In einigen Fördergebieten der städtebaulichen Erneuerung wurden sogenannte Verfügungsfonds eingerichtet. Diese Finanzmittel können für kleinere bauliche Vorhaben verwendet werden. Auch Anschaffungen von Gegenständen und Geräten, die für die Durchführung eines Projektes notwendig sind, können über Fördermittel des Verfügungsfonds finanziert werden. Darüber hinaus können damit Vorhaben finanziert werden, die zur Vernetzung beitragen, die Mitwirkung von Bewohnerinnen, Bewohnern und Beteiligten unterstützen, oder aber die Themenstellungen im Stadtteil bearbeiten durch Mitmachaktionen, Wettbewerbe sowie Imagekampagnen. Die Vorhaben müssen den Intentionen des Förderprogrammes der städtebaulichen Erneuerung sowie den Entwicklungszielen des Fördergebietes entsprechen und ein öffentliches Interesse begründen.

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