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https://www.dresden.de/de/rathaus/stadtbezirksaemter/mobschatz/021_Foerdermittel_MB.php 23.02.2023 14:07:07 Uhr 10.10.2024 16:41:51 Uhr

Fördermittel

Seit Januar 2023 gelten die neuen Fachförderrichtlinien der Ortschaften Gompitz und Altfranken. Damit wurde die Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen für ortschaftsbezogene Vorhaben im Verantwortungsbereich der Ortschaften der Landeshauptstadt Dresden neu geregelt. Die Ortschaftsräte können damit direkt vielfältige Projektideen in den Ortschaften fördern. Voraussetzung ist, dass ein Bezug zur Ortschaft besteht und die Umsetzung des Vorhabens eine regionale Wirkung erzielt. Dies können insbesondere Zuwendungen für die Durchführung von Stadtteil-, Sport- und Straßenfesten, die Fortschreibung der Stadtteilgeschichte, die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement, Maßnahmen der Ortsbildverschönerung oder zur Verbesserung des kulturellen und sozialen Lebens sein. Die Entscheidung über die Bewilligung trifft der zuständige Ortschaftsrat.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich freie Träger, Vereine, Verbände, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Aufgaben im Interesse der Landeshauptstadt Dresden erfüllen und/oder gemeinnützig arbeiten. Anträge sind rechtzeitig, jedoch bis spätestens 31. Oktober für das laufende Jahr, über das Fördermittelportal bei der örtlichen Verwaltungsstelle Gompitz einzureichen. Bitte beachten Sie eine Bearbeitungsdauer von ca. 10 Wochen bis zur Übersendung des Fördermittelbescheides. Bitte beachten Sie für die jeweilige Ortschaft und ihr Vorhaben die entsprechende Förderrichtlinie.