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https://www.dresden.de/de/rathaus/stadtbezirksaemter/langebrueck/vereine-vereinsfoerderung.php 10.01.2024 15:18:34 Uhr 20.04.2024 11:44:47 Uhr

Vereinsförderung/Vereine der Ortschaften Langebrück und Schönborn

Für die Ortschaften Langebrück und Schönborn ist die Vereinsförderung eine wichtige Aufgabe. Grundlage hierfür sind die Förderrichtlinien der Ortschaften.

Gefördert werden:

Gegenstand der Förderung (Ortschaft Langebrück)

  1. Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums in der Ortschaft
  2. Durchführung von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen mit entsprechender örtlicher Bedeutung
  3. Leistung von Investitionen in eigene/überlassene/kommunale Gebäude und/oder Ausstattungen
    in der Ortschaft
  4. Durchführung gemeinsamer kultureller und sportlicher Treffen mit Vereinen, Verbändern
    und sonstigen Vereinigungen der Partnergemeinde Neulußheim zur Pflege der
    Partnerschaft
  5. Maßnahmen zur Ortsbildverschönerung
  6. Repräsentation und Öffentlichkeitsarbeit der Ortschaft
  7. Maßnahmen zur Aufarbeitung, Sicherung und Fortschreibung der Ortschaftsgeschichte
    und Ortschaftschronik;
  8. Mitwirkung an der Sicherung und Verbesserung u. a. des kulturellen, sportlichen, sozialen
    und ökologischen Lebens in der Ortschaft; dazu gehören beispielsweise die Durchführung
    von Stadtteil-, Sport- und Straßenfesten

Gegenstand der Förderung (Ortschaft Schönborn)

  1. Förderung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums in der Ortschaft
  2. Förderung von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen der Vereine mit entsprechender örtlicher Bedeutung
  3. Förderung von Investitionen in vereinseigene/ kommunale Gebäude und Grundstücke / oder Ausstattungen

Förderlogo für die Ortschaften Langebrück und Schönborn

Förderlogo Ortschaft Langebrück
Förderlogo Ortschaft Langebrück -schmal-
Förderlogo Ortschaft Schönborn
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