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https://www.dresden.de/de/rathaus/stadtbezirksaemter/cotta/projektfoerderung.php 19.06.2025 12:05:11 Uhr 05.12.2025 07:06:38 Uhr

Projektförderung

Projektförderung im Rahmen der Stadtbezirksförderrichtlinie

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Wie geht das mit der Stadtbezirksförderung?

Seit Januar 2019 gelten die neuen Stadtbezirksförderrichtlinien. Damit ist die Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen für stadtteilbezogene Vorhaben im Verantwortungsbereich der Stadtbezirke der Landeshauptstadt Dresden neu geregelt.

Die Stadtbezirksbeiräte können nun direkt vielfältige Projektideen in den Stadtbezirken fördern. Voraussetzung ist, dass der Bezug zum Stadtteil gegeben ist und die Umsetzung des Vorhabens eine regionale Wirkung erzielt. Dies können insbesondere Zuwendungen für die Durchführung von Stadtteil-, Sport- und Straßenfesten, die Fortschreibung der Stadtteilgeschichte, die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement, Maßnahmen der Ortsbildverschönerung oder zur Verbesserung des kulturellen und sozialen Lebens sein. Die Entscheidung über die Bewilligung trifft der zuständige Stadtbezirksbeirat.

Formalien

  • Antragsberechtigt sind grundsätzlich freie Träger, Vereine, Verbände, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Aufgaben im Interesse der Landeshauptstadt Dresden erfüllen und/oder gemeinnützig arbeiten.
  • Anträge sind rechtzeitig, jedoch bis spätestens 15. Oktober für das laufende Jahr, beim Stadtbezirksamt Cotta zu stellen. 

Bei Fragen steht Ihnen das Stadtbezirksamt gern beratend zur Seite.

Kontakt

Stadtbezirksamt Cotta

Landeshauptstadt Dresden
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