Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/wahlen/wahlhelfer/wahlhelferinformationen.php 17.11.2023 11:02:16 Uhr 29.11.2023 20:13:51 Uhr |
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Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Wer kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden?
Alle, die mindestens 18 Jahre sind, seit mindestens drei Monaten in Dresden wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Bei Bundestagswahlen und Landtagswahlen müssen Wahlhelfende außerdem eine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Bei anderen Wahlen können deutsche oder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der europäischen Union Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden.
Wie kann man sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer anmelden?
Die Anmeldung für das Ehrenamt ist bereits mehrere Monate vor dem Wahltermin möglich. Sie können sich entweder über das Onlineformular, welches zu gegebener Zeit auf der Internetseite hochgeladen wird, anmelden, per E-Mail oder telefonisch.
Die Information, wann und wo genau der Einsatz erfolgt, erreicht alle registrierten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mit der Berufungsurkunde ca. einen Monat vor einer Wahl. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Datenschutz.
Für die Wahlen am 9. Juni 2024 sowie am 1. September 2024 können Sie sich über folgenden Link anmelden:
Was ist ein Wahlvorstand und welche Aufgaben hat er?
Ein Wahlvorstand ist ein eigenständiges Wahlorgan zur Durchführung der Wahl und zur Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk. Er besteht in der Regel aus 6 bis 9 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Zum Wahlvorstand gehören Wahlvorstehende, Schriftführende, deren Stellvertretung und Beisitzende.
Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher sorgt dafür, dass am Wahltag alle Unterlage vorliegen, leitet die Tätigkeiten des Wahlvorstandes und übt das Hausrecht aus. Die Schriftführerin oder der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis und füllt das Formular der Niederschrift aus. Die Beisitzerinnen und Beisitzer kontrollieren die Wahlbenachrichtigung und geben die Stimmzettel aus. Alle zusammen sorgen sie für einen reibungslosen und geordneten Ablauf der Wahl.
Wie erfahren Wahlhelferinnen und Wahlhelfer von ihrem Einsatz?
Etwa einen Monat vor einer Wahl werden an alle Wahlhelfenden die Berufungsschreiben versendet.
Werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer geschult?
Wahlvorstehende und Schriftführende sowie deren Stellvertretung werden durch Mitarbeitende der Wahlbehörde geschult und auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Die Schulungstermine werden mit der Berufung mitgeteilt und dauern in der Regel 1 bis 2 Stunden. Die Beisitzerinnen und Beisitzer erhalten am Wahltag vor Beginn der Öffnung des Wahlraumes eine Einweisung in ihre Aufgaben.
Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer können sich außerdem über ein E-Learning-Programm zur Wahl informieren.
Wie lange dauert die Tätigkeit am Wahltag?
Im Wahllokal treffen sich die Mitglieder des Wahlvorstandes früh 7.30 Uhr und werden in der Regel in die Vormittags- oder die Nachmittagsschicht eingeteilt. Zur Stimmenauszählung ab 18 Uhr müssen wieder alle vor Ort sein. Diese nimmt je nach Wahl unterschiedlich viel Zeit in Anspruch, bei einer verbundenen Wahl kann diese auch über fünf Stunden dauern.
Im Briefwahlzentrum beginnen Sie 14 Uhr mit der Vorbereitung der Briefe und der Prüfung der Wahlscheine, bevor Sie ab 18 Uhr die Stimmen auszählen. Hier muss man sich etwas mehr Zeit einplanen, da vor der Auszählung die Stimmzettelumschläge noch geöffnet werden müssen.
Grundsätzlich ist die Tätigkeit beendet, wenn alle Stimmen im Wahlbezirk ausgezählt sind, das Ergebnis festgestellt und die Wahlunterlagen verpackt wurden.
Was muss am Wahltag mitgebracht werden?
Bitte bringen Sie ausreichend Getränke und Verpflegung für den Wahltag und die anschließende Stimmenauszählung mit und (wenn vorhanden) Ihre Schulungsunterlagen. Alles andere, was Sie für ihre Tätigkeit benötigen, wird bereitgestellt.
Wie wird das Ehrenamt im Wahlvorstand vergütet?
Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten ein „Erfrischungsgeld“. Dieses wird ca. 14 Tage nach der Wahl auf Ihr Konto überwiesen. Die Aufwandsentschädigung ist funktionsabhängig (siehe Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit bei Wahlen, Volks- und Bürgerentscheiden):
Funktion | Allgemeiner Wahlvorstand | Briefwahlvorstand |
Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher | 65,00 € | 50,00 € |
Stellvertreterin/Stellvertreter | 55,00 € | 45,00 € |
Schriftführerin/Schriftführer | 50,00 € | 40,00 € |
Stellvertretende Schriftführerin/Stellvertretender Schriftführer | 45,00 € | 35,00 € |
Beisitzerin/Beisitzer | 40,00 € | 35,00 € |
Wo können Wahlhelferinnen und Wahlhelfer selbst wählen?
Sind Sie als Wahlhelferin oder Wahlhelfer im eigenen Wahlbezirk eingesetzt, können Sie in der Pause wählen gehen. Falls Sie in einem anderen Wahlraum eingesetzt sind, können sie dort nur mit einem Wahlschein wählen. Außerdem können Sie per Briefwahl wählen. Den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können Sie nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragen. Das ist schriftlich, persönlich (aber nicht telefonisch), online oder per Maul möglich.
Was, wenn man am Wahltag verhindert ist?
Damit schnell eine Ersatzperson gefunden werden kann, informieren Sie bitte rechtzeitig die Arbeitsgruppe Wahlhelfer per E-Mail (wahlhelfer@dresden.de) oder telefonisch unter 0351-4881118.
Sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer versichert?
Muss man sich zu jeder Wahl erneut anmelden?
Haben Sie sich einmal bereit erklärt, bei den Wahlen zu unterstützen, bleiben Ihre Anmeldedaten zunächst in einer Datenbank für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gespeichert (bitte lesen Sie dazu auch die Datenschutzhinweise).
Bei der nächsten Wahl werden alle ehemaligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer kontaktiert und um Unterstützung gebeten. Um wieder als Wahlhelferin oder Wahlhelfer berufen zu werden, müssen Sie sich dann erneut anmelden.
Möchten Sie nicht mehr in der Datenbank für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer geführt werden, kontaktieren Sie bitte die Arbeitsgruppe Wahlhelfer per E-Mail (wahlhelfer@dresden.de) oder telefonisch unter 0351-4881118. Ihre Daten werden dann umgehend gelöscht.
Wer ist Ansprechpartner für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer?
Alle Fragen rund um Ihren Einsatz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer beantwortet die Arbeitsgruppe Wahlhelfer.
Kontakt
Arbeitsgruppe Wahlhelfer
Telefon
0351 4 88 11 18
E-Mail
wahlhelfer@dresden.de