Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/demokratie-respekt/lhp-NEU.php 27.12.2021 16:31:59 Uhr 27.05.2022 16:33:48 Uhr |
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Lokales Handlungsprogramm für ein vielfältiges und weltoffenes Dresden
Mit dem Lokalen Handlungsprogramm (LHP) fördert die Landeshauptstadt Dresden schon seit 2010 zivilgesellschaftliche Initiativen sowie engagierte Einwohnerinnen und Einwohner, die sich für die Stärkung von Demokratie, gegenseitigem Respekt und Weltoffenheit in Dresden einsetzen. Mit dem LHP beteiligt sich Dresden am Bundesprogramm "Demokratie leben!" des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Jugend und Senioren. Als Ziel formuliert das Lokale Handlungsprogramm:
Dresden ist eine vielfältige und weltoffene Stadt, in der Werte wie Demokratie, Zusammenhalt, gegenseitiger Respekt und Wertschätzung gelebt werden.
Die wesentlichen Handlungsfelder des Programms liegen in:
- der Stärkung eines demokratischen Gemeinwesens,
- dem Abbau von Erscheinungsformen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (z. B. Rassismus, Antisemitismus, Homophobie und andere),
- der Förderung von politischer sowie historisch-politischer Bildung und
- in der Förderung gesamtgesellschaftlicher Integration hin zu einer inklusiven Gesellschaft.
Am 7. September 2017 beschloss der Stadtrat das Lokale Handlungsprogramm für ein vielfältiges und weltoffenes Dresden für den Zeitraum 2017 bis 2022.
Broschüre: Lokales Handlungsprogramm für ein vielfältiges und weltoffenes Dresden 2017-2022
Partnerschaft für Demokratie Dresden
Mit dem Lokalen Handlungsprogramm beteiligte sich die Landeshauptstadt Dresden zunächst am Bundesprogramm "Toleranz fördern - Kompetenz stärken". Seit 2015 ist Dresden „Partnerschaft für Demokratie“ im Rahmen des Bundesprogrammes "Demokratie leben!" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Zuständigkeit auf Landesebene liegt beim Landespräventionsrat Sachsen.
Durch die Unterstützung des Bundes und des Freistaates Sachsen und die damit verbundene finanzielle Förderung konnte die lokale Demokratiearbeit maßgeblich vorangebracht werden. So wurden in den Jahren 2015 bis 2019 zahlreiche Organisationen der Zivilgesellschaft und vielfältige, demokratiefördernde Projekte umgesetzt, beteiligungsorientierte Veranstaltungen wie die jährlichen Demokratiekonferenzen durchgeführt und die Jugendbeteiligung mit der Initiierung eines Jugendforums gestärkt.
Die Partnerschaft für Demokratie arbeitet beteiligungsorientiert und verfolgt das Ziel, durch die Vernetzung kommunaler, staatlicher und zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure eine demokratische und respektvolle Kultur des Miteinanders aller zu sichern und Extremismus und Radikalisierung präventiv zu begegnen.
Informationen zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erhalten Sie hier: Demokratie leben!
Zwischenbericht zur Umsetzung
Dieser Zwischenbericht informiert über die verwaltungsinterne Umsetzung der in diesem Programm formulierten Maßnahmen. Die Berichterstattung bezieht sich dabei auf den Zeitraum zwischen der Beschlussfassung und dem 31. Dezember 2018.
Die im Programm definierten Maßnahmen nach Handlungsfeldern und Teilzielen sowie die jeweils für die Umsetzung verantwortlichen Geschäftsbereiche und Ämter wurden tabellarisch aufbereitet.
Das Lokale Handlungsprogramm entstand auf der Grundlage eines umfangreichen Beteiligungsprozesses mit Angehörigen der städtischen Verwaltung und lokalen zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren. Dieser partizipative Ansatz wurde beibehalten und wird fortgeführt.
Zu danken ist an dieser Stelle allen internen und externen Beteiligten der örtlichen Demokratiearbeit, die zur Umsetzung der im Lokalen Handlungsprogramm formulierten Ziele und Maßnahmen mit hohem Engagement beitragen.
Wichtige Termine: Antragsfristen
Bei der Planung und Beantragung von Projekten, die im Jahr 2022 durchgeführt werden sollen, beachten Sie bitte folgende Informationen:
Die Antragsfristen orientieren sich an den Sitzungen des Begleitausschusses, die in der Regel quartalsweise stattfinden. Es gelten folgende Antragsfristen:
20. Februar 2022 für alle Projekte, die ab dem 2. Quartal
20. Mai 2022 für alle Projekte, die ab dem 3. Quartal
20. August 2022 für alle Projekte, die ab dem 4. Quartal
20. Oktober 2022 für alle Projekte, die im 1. Quartal 2023
beginnen sollen.
Diese Fristen sind zwingend einzuhalten, damit Ihre Projektidee rechtzeitig vom Begleitausschuss beraten und bewilligt werden kann. Individuelle Abweichungen sind nicht möglich.
Das Förderprogramm
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Das Wer, Wie und Was der Projektförderung
Alle Details zum Programm: wer kann einen Antrag stellen, wie stellt man einen Antrag, Durchführung, Abrechnung und wer entscheidet über die Förderung.