Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/owi_privatanzeigen.php 07.11.2017 11:04:30 Uhr 20.08.2022 00:48:55 Uhr |
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Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten
Obwohl die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten fast ausschließlich durch die Polizei oder den städtischen Gemeindlichen Vollzugsdienst erfolgt, besteht für jede Bürgerin und jeden Bürger die Möglichkeit, selbst Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen.
Um ein eventuelles Bußgeldverfahren erfolgreich durchführen zu können, werden konkrete Angaben (beispielsweise Datum, Uhrzeit, Tatort sowie Erläuterungen zum Tathergang) benötigt.
Der Anzeigenerstatter ist im Regelfall Zeuge im Bußgeldverfahren und wird grundsätzlich namentlich geführt. Zeugen sind zur Wahrheit verpflichtet.
Anonyme Anzeigen werden in der Regel nicht verfolgt.
Ordnungswidrigkeit allgemein anzeigen
Ordnungswidrigkeit Verkehr anzeigen
Hinweis: Alle genannten Anträge können auch als pdf-Datei per De-Mail absenderbestätigt eingereicht werden.