Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/mietuebernahme-bei-haftaufenthalt.php 10.06.2025 09:52:48 Uhr 18.07.2025 19:12:14 Uhr |
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Mietübernahme bei Haft
Wer in schwierigen sozialen Verhältnissen lebt und nicht imstande ist die Miete zu tragen, zum Beispiel bei Haftaufenthalt, kann die Übernahme der Miete beim Sozialamt beantragen.
Mietübernahme bei Haftaufenthalt
Ich muss eine Haftstrafe antreten. Was passiert mit meiner Wohnung?
Grundsätzlich trägt jeder Mieter die Wohnungsmiete selbst –
egal ob die Wohnung genutzt wird oder nicht. Wer in schwie-
rigen sozialen Verhältnissen lebt und nicht imstande ist die Miete zu tragen, sodass mit Räumung bzw. Wohnungslosigkeit nach kurzer Haftzeit zu rechnen ist, kann die Übernahme der Miete beim Sozialamt beantragen. Die Wohnung muss dann nicht aufgelöst werden. Das soll die Wiedereingliederung nach Verbüßen der Freiheitsstrafe erleichtern.
Voraussetzungen Wie wird die Leistung erbracht?
Wer erhält die Zahlung?
Die Leistung wird frühestens ab Eingang des Antrags beim Sozialamt der Landeshauptstadt Dresden gewährt. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der tatsächlich zu zahlenden Miete. Während der Haft überweist das Sozialamt die Miete
direkt an den Vermieter.
Was ist noch zu erledigen?
Gleichzeitig zum Antrag auf Mietübernahme muss ein Antrag auf Wohngeld für die Zeit der Inhaftierung gestellt werden. Bei Bewilligung des Wohngelds vermindert sich der Anspruch auf Mietübernahme während der Haft nach dem SGB XII um den monatlichen Wohngeldanspruch. Im Rahmen einer Abtretungsvereinbarung wird das Wohngeld innerhalb des Sozialamts verrechnet.
Eine Auszahlung an den Inhaftierten bzw. die Inhaftierte erfolgt deshalb in der Regel nicht. Den Wohngeldantrag erhalten Sie in allen Bürgerbüros, in den Außenstellen des Sozialamts.
Benötigte Dokumente
- Personalausweis
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Kontoauszug
der letzten 3 Monate u.a. zum Nachweis der letzten Mietzahlung
- Miet-/Pacht-/Nutzungsvertrag
- Aufenthaltstitel
- Betriebskostenabrechnung
- Mieterhöhungsnachweis
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Einkommensnachweise
aller in der Wohnung lebenden Personen
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Vermögensnachweise
aller in der Wohnung lebenden Personen
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Verdienstbescheinigung
aller in der Wohnung lebenden Personen
-
aktuelle Haftbescheinigung
mit Angabe der Haftart
- Formular Schweigepflichtentbindung
Optionale Dokumente
- Räumungsklage
-
Ankündigung der Zwangsräumung
mit Kuvert als Zustellnachweis
- Nachweis über Aufwendungen zur Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen
- Urkunde Unterhaltsfestlegung
- Mitteilung des Vermieters über Mietrückstand
- Einstellungsbescheid des Jobcenters