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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/lotterien-und-ausspielungen-tombola.php 17.01.2022 11:26:59 Uhr 19.04.2024 04:43:22 Uhr

Kleine Lotterien und Ausspielungen (Tombola)

Lotterielose mit rotem Gummi
Lotterielose

Wenn Sie eine Kleine Lotterie (Geldgewinne) oder eine Ausspielung/Tombola (Sachgewinne) in Dresden durchführen wollen, müssen Sie diese mindestens fünf Tage vor Beginn der Veranstaltung beim Ordnungsamt anzeigen. Dabei gilt die Allgemeine Erlaubnis der Landesdirektion Sachsen für Kleine Lotterien und Ausspielungen im Freistaat Sachsen (AELott) in der jeweils gültigen Fassung. Diese finden Sie auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter dem Punkt Lotterien: www.lds.sachsen.de/gluecksspiel.

Sollte das Spielkapital über 1.000 Euro liegen, ist auch eine Meldung beim zuständigen Finanzamt notwendig.

Alle Informationen zu den notwendigen Voraussetzungen für Ihre Anzeige sowie welche Unterlagen eingereicht werden müssen, finden Sie nachfolgend: