Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/hunde_gefaehrl.php 29.06.2026 11:20:31 Uhr 13.07.2026 02:35:43 Uhr

Gefährliche Hunde

Die Haltung eines Hundes einer gefährlichen Hunderasse (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und deren Kreuzungen untereinander) bedarf der gesetzlichen Genehmigung der Landeshauptstadt Dresden.

Zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden sind

  • formlose Anträge zur Haltung eines gefährlichen Hundes
  • Meldungen zu Angriffen von Hunden
  • Meldungen zu sonstigen Vorkommnissen in der Hundehaltung

an die Abteilung Gemeindlicher Vollzugsdienst zu richten.

Kontakt

Ordnungsamt
Abt. Gemeindlicher Vollzugsdienst
SG Zentraler Innendienst
Postanschrift

PF 12 00 20
01001 Dresden

Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung