Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/heilberuf.php 22.07.2024 13:42:14 Uhr 14.12.2024 21:02:53 Uhr |
Heilberufe
Medizinalaufsicht, Heilpraktikerwesen und Förderung der Geburtshilfe
Im Rahmen der Medizinalaufsicht wacht das Gesundheitsamt über die selbstständige Berufsausübung von Angehörigen der Gesundheitsfachberufe und akademischen Heilberufe.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung als selbstständig tätige Person.
Außerdem erhalten Sie einen Überblick über die Anmeldung zur Prüfung als Heilpraktikerin bzw. Heilpraktiker und die Förderung von Hebammen und Entbindungspflegern.
Anmeldung, Ummeldung, Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf
Personen, die einen medizinischen Beruf ausüben, müssen die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit bei der zuständigen Stelle anzeigen. Dies betrifft beispielsweise:
- Ärzt/innen
- Zahnärzt/innen
- Psychologische Psychotherapeut/innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen
- Angehörige eines Gesundheitsfachberufes oder sonstigen Heilberufes
- Apotheker/innen
- Desinfektor/innen
- Heilpraktiker/innen
Hinweis: Nachträgliche Änderungen müssen Sie ebenfalls anzeigen. Für Tierärztinnen und Tierärzte sind die Veterinär- und Lebensmittelämter zuständig.
Benötigte Dokumente:
- Personalausweis oder Reisepass
- Berufsurkunde/Approbation/Facharzturkunde im Original
- Nachweis vollständiger Masernschutz (Impfausweis oder Befund Titerbestimmung)
- bei Hebammen zusätzlich: Versicherungsnachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Kosten/Gebühren: 15,00 Euro
Zahlungsart: bar, Überweisung
Formular Heilberufe (Niederlassungsanzeige)
-
Niederlassung (für einen selbständigen Heilberuf) anzeigen, ändern, abmelden
Bitte füllen Sie das Formular für Ihre An-/Um- oder Abmeldung aus und senden es ab (Button am Ende des Formulars). Eine Zusendung per Post ist nicht notwendig. Nur bei Neuanmeldung: Bitte vereinbaren Sie anschließend einen Termin zur Vorlage der oben genannten benötigten Dokumente (Telefon: 0351-4885302).
Downloads
-
Erhebungsbogen für Heilpraktiker
(*.pdf,
1 MB)
Formular zur Angabe der angebotenen Leistungen
-
Hinweisblatt zum Sächsischen Hebammengesetz
(*.pdf,
540 KB)
Rechte und Pflichten von freiberuflichen Hebammen und Entbindungspflegern
- Datenschutzinformation (*.pdf, 143 KB)
Rechtliche Grundlagen und Kostenerhebung
Heilpraktikerwesen
Um auf dem Gebiet der Heilkunde (ohne Bestallung) oder der sektoralen Heilkunde der Psychotherapie, Physiotherapie oder Podologie beruflich tätig zu sein, ist eine Erlaubnis gemäß Heilpraktikergesetz notwendig. Weitergehende Erläuterungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Informationsblättern.
Prüftermine und Antragsfristen
Bitte beachten Sie insbesondere die jeweiligen Antragsfristen für die Heilpraktikererlaubnis ohne Bestallung, sowie die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, der Physiotherapie oder der Podologie, jeweils mit Kenntnisnahmeprüfung.
Nächster regulärer Prüftermin
- 19. März 2025 (Antragsfrist 1. Oktober 2024 bis 15. Dezember 2024, keine Anmeldung mehr möglich wenn Anmeldezeitraum verstrichen)
Weitere Prüftermine
- 8. Oktober 2025 (Antragsfrist 1. Mai 2025 bis 15. Juli 2025)
Hinweis: Es gibt keine Warteliste – es ist ausreichend, wenn Sie Ihre Antragsunterlagen im jeweiligen Anmeldezeitraum einreichen.
Im Antragszeitraum muss der Antrag vollständig vorliegen und das Führungszeugnis Belegart O beantragt worden sein, anderenfalls kann eine rechtzeitige Anmeldung zur Prüfung beim Gesundheitsamt Görlitz nicht garantiert werden.
Anträge auf Aktenlageentscheidung und Anträge auf mündliche Überprüfung für die Heilpraktikererlaubnis in einem Gesundheitsfachberuf können jederzeit eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Vorsprache im Bürgerbüro aktuell mit einem Vorlauf von mindestens sechs bis acht Wochen rechnen und einen Termin vereinbaren müssen. Die Terminvereinbarung können Sie online vornehmen.
Wiederholungsprüfungen
Sofern Sie in einem früheren Prüftermin durchgefallen sind und Ihre Unterlagen im Amt für Gesundheit und Prävention der Landeshauptstadt Dresden (Gesundheitsamt) bereits vorliegen, reichen Sie bitte nur folgende Unterlagen innerhalb der unten genannten Antragsfrist ein:
- Antrag Heilpraktikererlaubnis (siehe unten - bitte "Wiederholungsantrag" ankreuzen) sowie folgende Anlagen:
- Amtliches Führungszeugnis Belegart "O" zur Vorlage im Amt für Gesundheit und Prävention - 53.71
- Meldebescheinigung
- Ärztliches Attest
Bitte beachten Sie, dass die Anlagen zum Antrag bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein dürfen. Alle Unterlagen müssen innerhalb des Antragszeitraumes eingereicht werden, dass Führungszeugnis muss beantragt sein (ggf. Nachweis der Antragstellung in Kopie beifügen).
Formulare Heilpraktikererlaubnis (ohne Bestallung)
- Informationen zum Antrag (*.pdf, 151 KB)
- Antrag Heilpraktikererlaubnis (*.pdf, 94 KB)
Formulare Heilpraktikererlaubnis Psychotherapie mit Kenntnisüberprüfung
- Informationen zum Antrag (*.pdf, 153 KB)
- Antrag Heilpraktikererlaubnis Psychotherapie (*.pdf, 126 KB)
Formulare Heilpraktikererlaubnis Psychotherapie nach Aktenlage (für Diplom-/Masterabschluss Psychologie)
- Informationen zum Antrag (*.pdf, 151 KB)
- Antrag Heilpraktikererlaubnis für Diplom/Master-Psychologie (*.pdf, 543 KB)
Formulare Heilpraktikererlaubnis Physiotherapie
- Informationen zum Antrag (*.pdf, 151 KB)
- Antrag Heilpraktikererlaubnis Physiotherapie (*.pdf, 155 KB)
Formulare Heilpraktikererlaubnis Podologie
- Informationen zum Antrag (*.pdf, 151 KB)
- Antrag Heilpraktikererlaubnis Podologie (*.pdf, 155 KB)
Informationen zum Datenschutz
- Datenschutzinformation Landeshauptstadt Dresden (*.pdf, 168 KB)
- Datenschutzinformation Landkreis Görlitz (*.pdf, 162 KB)
Förderung für Hebammen und Entbindungspfleger
Antragsberechtigt sind Hebammen und Entbindungspfleger, die ihre selbstständige Tätigkeit beim Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Dresden angezeigt haben und eine Wöchnerin oder ein Neugeborenes mit Hauptwohnsitz in Dresden betreuen. Folgende Förderung ist je betreutem Fall möglich:
- Betreuung einer Wöchnerin im Wochenbett: 30,00 Euro
- Geburtshilfe in einem Geburtshaus oder in einer Praxis: 100,00 Euro
- Geburtshilfe während einer Hausgeburt oder als Beleggeburt: 200,00 Euro
Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, muss der Antrag auf Geburtshilfe vollständig ausgefüllt an das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Dresden übermittelt werden.
Allgemeine Hinweise
- Dem Antrag muss keine Kopie der Geburtsurkunde beigefügt werden. Das Gesundheitsamt behält sich jedoch vor, diese im Einzelfall nachzufordern. Ein solcher Einzelfall kann beispielsweise dann bestehen, wenn der Abruf der Daten aus dem Melderegister nicht möglich ist.
- Im Falle von tot geborenen Kindern, Fehlgeburten oder späten Schwangerschaftsabbrüchen, die dennoch eine Wochenbettbetreuung erforderlich machen, kann der Antrag auf Förderung ebenfalls gestellt werden. Auch die Förderung für die Geburtshilfe wird gewährt, da Förderkriterium die begonnene Geburtshilfe und nicht die vollendete ist. In diesen Fällen ist eine Kopie der Geburtsurkunde nicht mit einzureichen, da diese nicht ausgestellt wird. Hier kann die Förderung ohne diesen Nachweis beantragt werden. Das Gesundheitsamt behält sich in diesen Fällen aber vor, einen ärztlichen Nachweis bei der Hebamme oder dem Entbindungspfleger abzufordern.
- Bei Mehrlingsgeburten wird die Förderung je Kind gewährt. Hier können die Namen der Kinder auf dem Antrag oder auf einem Beiblatt aufgezählt werden. Der Antrag muss somit nur einmalig vollständig ausgefüllt und unterzeichnet eingereicht werden. Er gilt für alle Kinder der Mehrlingsgeburt.
- Die Auszahlung einer bewilligten Förderung wird automatisch vom Gesundheitsamt veranlasst, wenn dem Zuwendungsbescheid nicht binnen eines Monats, nachdem er Ihnen zugegangen ist, widersprochen wird. Haben Sie also einen Zuwendungsbescheid erhalten und widersprechen diesem nicht, erhalten Sie die Zahlung von Amts wegen. Sie müssen nichts weiter unternehmen, da Sie bereits mit Ihrem Antrag die Kontoverbindung mitgeteilt haben, auf die die Förderung überwiesen wird.
- Pro Antragsteller/-in kann nur eine Kontoverbindung hinterlegt werden, sodass an Personen, die sowohl für eine Hebammenpraxis bzw. ein Geburtshaus als auch selbstständig tätig sind, nur Gesamtbeträge an die zuerst angegebene Kontoverbindung ausgezahlt werden. Eine Aufteilung der Förderung auf verschiedene Konten ist nicht möglich.
Antrag
- Online-Formular
- PDF-Formular (*.pdf, 238 KB)
Downloads
- Datenschutzinformation (*.pdf, 168 KB)
- Fachförderrichtlinie Geburtshilfe (*.pdf, 129 KB)
-
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(*.pdf,
163 KB)
Eine Anlage zum Zuwendungsbescheid, den Sie bei einer Förderung durch das Gesundheitsamt auf dem Postweg erhalten. Die Anlage ist nur zu beachten, wenn Sie auch einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erhalten haben. Für die Antragstellung ist die Anlage nicht relevant.
Kontakt
Kontakt
Recht/Medizinalaufsicht (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Gesundheit und Prävention
Abt. Grundsatz und Verwaltung
Hinweis:Wenn Sie uns persönlich aufsuchen möchten, ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Besucheranschrift
Ostra-Allee 9
01067 Dresden
Themenstadtplan
Telefon
0351-4885302
E-Mail
gesundheitsamt-recht@dresden.de
Postanschrift
Postfach 12 00 20
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Öffnungszeiten
Montag | 9 bis 12 Uhr |
Dienstag | 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr |
Donnerstag | 9 bis 12 und 13 bis 15.30 Uhr |
Dienstag nach Vereinbarung zwischen 17 bis 18 Uhr |