Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/gebaeudeeinmessung.php 28.03.2024 13:05:02 Uhr 27.04.2024 17:22:07 Uhr

Einmessung von Gebäuden

Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sein Gebäude für das Liegenschaftskataster einmessen zu lassen. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Vermessung von Gebäuden.

Tachymeter am Elbufer
Tachymeter am Elbufer

Das Liegenschaftskataster dient insbesondere der Sicherung des Eigentums, der Wahrung der Rechte an Grundstücken und Gebäuden sowie dem Grundstücksverkehr.

Der vollständige, geometrisch exakte und aktuell adressierbare Nachweis von Gebäuden ist für das Rettungswesen, den Katastrophenschutz sowie für vielfältige Aufgaben der Verwaltung, Planung und Wirtschaft bedeutsam. Daher ist es wichtig, dass im Liegenschaftskataster aktuelle Daten von allen Gebäuden geführt werden.

Ist Ihr Gebäude eingemessen oder besteht Handlungsbedarf?

  1. Im nachfolgenden Kartenausschnitt kann mit Hilfe des Themenstadtplans Dresdens nachgesehen werden, ob Ihr Gebäude vollständig und richtig im Liegenschaftskataster vorhanden ist. Zur direkten Suche können Sie über das Lupensymbol die Adresse eingeben.
  2. Sollte das Gebäude blau dargestellt sein oder fehlt ein Gebäude, ist eine Einmessung erforderlich.
  3. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an einen im Freistaat Sachsen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI), der Ihnen ihre Fragen hierzu beantworten und die Einmessung vornehmen kann.

Weitere Informationen für Grundstückseigentümer

Kontakt

Liegenschaftskataster (Abt.)

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Geodaten und Kataster

Besucheranschrift

WTC
Ammonstraße 74
01067 Dresden
5. Etage / Zi. 5/5837

Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen


Themenstadtplan


Postanschrift

Postfach 12 00 20
01001 Dresden


Öffnungszeiten
Montag 9 bis 12 Uhr
Dienstag 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
Donnerstag 9 bis 12, 13 bis 16 Uhr

Zusätzlich sind Termine nach Vereinbarung möglich. Wir bitten Anfragen und Anträge zu Dienstleistungen des Amtes telefonisch oder per E-Mail zu stellen. Für eine Kundenberatung in den Diensträumen bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung.