Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/c_400.php 11.03.2024 17:36:14 Uhr 20.04.2024 11:24:41 Uhr

Überschwemmungsgebiete – Elbe, Gewässer 1. und 2. Ordnung

Die rechtliche Festsetzung von Überschwemmungsgebieten in Form von Karten nach § 72 Absatz 2 Nr. 2 Sächsisches Wassergesetz legt die Flächen fest, auf denen die zum Schutz vor Hochwassergefahren geltenden besonderen Schutzvorschriften, enthalten in den §§ 78 und 78 a des Wasserhaushaltsgesetzes, anwendbar sind.


Auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden gelten:

  • rechtlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet der Elbe für ein hundertjährliches Hochwasser (Wasserstand 924 cm am Pegel Dresden) einschließlich des Abflussgebietes, rechtswirksam seit 01. Oktober 2018, geändert am 21.01.2019
  • Verordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Elbe in Dresden vom 11. Mai 2000
  • rechtlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet des Lockwitzbaches (Gewässer 1. Ordnung) für ein hundertjährliches Hochwasser, rechtswirksam seit 25. April 2022
  • rechtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete an Gewässern 2. Ordnung, jeweils für ein hundertjährliches Hochwasser, rechtswirksam seit der jeweils erfolgten öffentlichen Auslegung der Karten

Weiterhin wurden im Stadtgebiet an der Elbe und der Vereinigten Weißeritz (Gewässer 1. Ordnung) überschwemmungsgefährdete Gebiete ausgewiesen.


Sämtliche rechtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete sowie überschwemmungsgefährdeten Gebiete im Stadtgebiet sind im Themenstadtplan unter der Rubrik „Hochwasser“ dargestellt. Nähere Informationen zu diesen Gebietskategorien sind in Erläuterungstexten enthalten, die ebenfalls im Themenstadtplan zum Download angeboten werden (mit linker Maustaste auf das Thema „Festgesetzte Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdete Gebiete“ klicken und Menüpunkt „Erläuterungen zum Thema öffnen“ auswählen).


Den Wortlaut der Verordnung vom 11. Mai 2000 finden Sie hier:

Zuständig: