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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/auslaendervereine.php 24.10.2025 11:58:01 Uhr 05.12.2025 07:24:55 Uhr

Ausländervereine und ausländische Vereine

... müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach der Vereinsgründung bei zuständigen Behörde anmelden und diese über ihren Verein informieren.
  • Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend Ausländer, d.h. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern, sind (Ausländervereine).
  • Vereine, die ihren Sitz im Ausland haben und in Deutschland organisatorische Einrichtungen gründen oder unterhalten (ausländische Vereine)

müssen bei der für sie zuständigen Meldebehörde Über Zweck und Tätigkeit ihres Vereines informieren

Eine Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach der Vereinsgründung bei der für den Vereinssitz zuständigen Behörde erforderlich. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen haben der zuständigen Behörde jede Änderung der übermittelten Angaben sowie die Auflösung des Vereins innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen. Zur Erfüllung der Anmeldungs- und Auskunftspflicht sind die entsprechende Formulare zu nutzen und an auslaendervereine@dresden.de zurückzusenden.

Der Verstoß gegen die Anmeldepflicht ist bußgeldbewehrt.

Kontakt

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SG Veranstaltungs- und Versammlungsbehörde

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PF 12 00 20
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