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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/auslaendervereine.php 24.10.2025 11:58:01 Uhr 05.12.2025 07:24:55 Uhr |
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Ausländervereine und ausländische Vereine
- Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend Ausländer, d.h. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern, sind (Ausländervereine).
- Vereine, die ihren Sitz im Ausland haben und in Deutschland organisatorische Einrichtungen gründen oder unterhalten (ausländische Vereine)
müssen bei der für sie zuständigen Meldebehörde Über Zweck und Tätigkeit ihres Vereines informieren
Eine Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach der Vereinsgründung bei der für den Vereinssitz zuständigen Behörde erforderlich. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen haben der zuständigen Behörde jede Änderung der übermittelten Angaben sowie die Auflösung des Vereins innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen. Zur Erfüllung der Anmeldungs- und Auskunftspflicht sind die entsprechende Formulare zu nutzen und an auslaendervereine@dresden.de zurückzusenden.
Der Verstoß gegen die Anmeldepflicht ist bußgeldbewehrt.
Anmelde- und Auskunftspflichten für Ausländervereine
Benötigte Dokumente
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Anmeldung eines Ausländervereins
ggf. Satzung
-
Änderungsmitteilung Ausländerverein
ggf. (geänderte) Satzung
Zuständige Organisationseinheiten
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Ordnungsamt
SG Veranstaltungs- und Versammlungsbehörde
Postanschrift
PF 12 00 20
01001 Dresden
Besucheranschrift
Theaterstraße 13, 3. Etage, Zimmer 374