|
Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/aufenthaltserlaubnis_d115.php 13.06.2025 12:36:17 Uhr 05.12.2025 07:24:20 Uhr |
|
Aufenthaltserlaubnis
Besuch nur mit Terminvereinbarung
Die Mitarbeiter der Einbürgerungs- und Ausländerbehörde (Theaterstraße 11 – 15) stehen zur Bearbeitung Ihrer Anliegen zur Verfügung. Für den allgemeinen Besucherverkehr gibt es jedoch keine Öffnungszeiten. Alle Anliegen werden ausschließlich nach Terminvereinbarung bearbeitet. Für die Terminvereinbarung steht die
Hotline 0351-4886009
zu folgenden Zeiten zur Verfügung
- Dienstag und Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
- Freitag: 9 bis 12 Uhr
oder richten Sie Ihr Anliegen per Mail an auslaenderbehoerde@dresden.de
Bitte beachten Sie, dass die Hotline stark ausgelastet ist. Ein vermeintlich langes Freizeichen beim Anruf innerhalb der o. g. Zeiten heißt, dass alle Mitarbeiter in einem Telefonat gebunden sind. Versuchen Sie es ggf. später erneut.
Aufenthaltserlaubnis beantragen
Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel und richtet sich nach dem Zweck und der voraussichtlichen Dauer Ihres Aufenthaltes im Bundesgebiet.
Die Ausländerbehörde Dresden erteilt bzw. verlängert Aufenthaltstitel für Ausländer, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet von Dresden haben oder in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und in Dresden Wohnsitz nehmen oder nehmen wollen.
Ein Aufenthaltstitel kann in folgenden Formen erteilt werden:
- Aufenthaltserlaubnis für den beantragten Aufenthaltszweck
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Dauerenthalt - EG
- nationales Visum oder Schengen-Visum
Für Unionsbürger und deren Familienangehörige wird eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht bzw. eine Aufenthaltskarte erteilt.
Die Ausländerbehörde Dresden erteilt auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Aufenthaltserlaubnisse für nachfolgend aufgeführte Zwecke: