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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_12537.php 11.03.2026 15:38:22 Uhr 15.03.2026 18:57:12 Uhr |
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SG Ausländerangelegenheiten 2
Das Sachgebiet Ausländerangelegenheiten 2 bearbeitet Anträge im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der EU. Daneben ist es verantwortlich für die Prüfung und Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen.
Dazu zählen Aufenthaltserlaubnisse für:
- Ausbildung, Weiterbildung, Studium und Mobilität im Studium
- Praktika in der EU und der Besuch von Sprachkursen und Schulbesuch
- Selbstständigkeit
- Beschäftigungen ohne Qualifizierung, zum Beispiel Au Pair, Freiwilligendienste, Pflegehilfskräfte oder wegen besonderer Staatsangehörigkeiten
- besondere Ausnahmefälle nach § 7 Aufenthaltsgesetz
- türkische Staatsangehörige nach dem Assoziationsabkommen (ARB 1/80)
- Familiennachzug zu deutschen Staatsanagehörigen und zu dem oben genannten Personenkreis
- Sonderaufenthaltsrecht (ehemalige Deutsche, Recht auf Wiederkehr)
- Drittstaatsangehörige mit Daueraufenthalt EU
- Grenzgängerkarte
Auch EU-Staatsangehörige und deren Familienangehörigen werden hier betreut: Daueraufenthaltskarte und Aufenthaltskarte für Familienangehörige nach FreizüG/EU