Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und müssen akut zum Arzt. Was müssen Sie für eine ambulante Behandlung beim Arzt vorlegen?
Sie müssen beim Arzt immer vor der Behandlung einen Krankenbehandlungsschein vorlegen; das gilt nicht für Notfälle. Dieser Behandlungsschein wird zeitlich befristet ausgestellt und kann nur bei einer Arztpraxis eingereicht werden (nicht bei Behandlung in einem Krankenhaus).
Für den Besuch folgender Ärzte erhalten Sie, ohne weitere medizinische Nachweise, im Sozialamt Dresden einen Behandlungsschein, um diesen in der Praxis vorzulegen:
- Arzt für Allgemeinmedizin
- Kinderarzt
- Arzt für Frauenheilkunde/Gynäkologe
- Augenarzt
- Zahnarzt
Die Ausstellung von Krankenbehandlungsscheinen für andere Fachärzte erfolgt im Sozialamt bei Vorlage einer Überweisung eines Arztes für Allgemeinmedizin. Behandlungsscheine erhalten Sie im Sozialamt während der Öffnungszeiten. Damit können Sie innerhalb der Stadt Dresden einen Arzt für Allgemeinmedizin aufsuchen.
Welche Leistungen der Krankenhilfe müssen Sie im Sozialamt
extra beantragen?
ine Übernahme der Kosten für geplante Behandlungen im Krankenhaus, für ambulante Operationen, für besondere Untersuchungen (MRT, CT, spezielle Laboruntersuchungen), für Krankentransporte, für physiotherapeutische Behandlungen, für ambulante, längerfristige Therapien, für Zahnersatz, für Psychotherapien sowie für Hilfs- und Heilmittel muss immer vor Beginn der Behandlung im Sozialamt beantragt werden; Ausnahme: Es handelt sich um einen Notfall.
Dazu ist - rechtzeitig vorher - die Verordnung im Original, die Krankenhauseinweisung bzw. der Heil- und Kostenplan einzureichen. Das Sozialamt lässt die Notwendigkeit sowie die Angemessenheit der Behandlung durch die Ärzte des Gesundheitsamts prüfen.
Erfolgt durch das Gesundheitsamt eine Einladung zu einem Termin, muss dieser unbedingt wahrgenommen werden. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie vom Sozialamt die Mitteilung, ob die Kosten übernommen werden können. Erst dann dürfen Sie mit der Behandlung beginnen.
Wo und wie können Sie sich bei einem Notfall behandeln lassen?
Wenn Sie plötzlich sehr schwer erkranken oder einen Unfall haben, können Sie sich ausnahmsweise auch ohne Krankenbehandlungsschein in einer Arztpraxis oder in der Notaufnahme eines Krankenhauses behandeln lassen. Dort sollten Sie immer ihr Ausweisdokument oder einen anderen Identitätsnachweis vorlegen und erklären, dass Sie Leistungen vom Sozialamt erhalten.