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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/asylbewerberleistungsgesetz.php 03.11.2025 10:29:38 Uhr 12.11.2025 00:30:55 Uhr

Asylbewerberleistungsgesetz

Wenn Sie in Deutschland Asyl suchen und finanzielle oder medizinische Hilfe brauchen, können Sie dafür einen Antrag bei den Behörden stellen.

Sachgebiet am 4. November 2025 geschlossen 

Am 4. November bleibt der Standort Junghansstraße 2 in Striesen für einen Tag geschlossen. 

Aktuelle Meldung vom 28. Oktober 2025

Das Wichtigste in Kürze

Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben und auch keinem Mitgliedstaat der EU angehören und sich in Deutschland aufhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. 

Was ist das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)?

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt den Leistungsbezug von Personen im Asylverfahren, geduldeten und ausreisepflichtigen Personen sowie weiteren Personengruppen (siehe § 1 Abs. 1 AsylbLG), wenn Sie hilfsbedürftig sind.

Wie hoch sind die Leistungen die Sie erhalten können?

Eine aktuelle Übersicht erhalten Sie auf der Seite vom Bundesministerium unter:

Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - BMAS 

Weitere Unterstützungen

Wichtige Fragen und Antworten zur Bezahlkarte