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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/asylbewerberleistungsgesetz.php 03.11.2025 10:29:38 Uhr 12.11.2025 00:30:55 Uhr |
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Asylbewerberleistungsgesetz
Wenn Sie in Deutschland Asyl suchen und finanzielle oder medizinische Hilfe brauchen, können Sie dafür einen Antrag bei den Behörden stellen.
Das Wichtigste in Kürze
Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben und auch keinem Mitgliedstaat der EU angehören und sich in Deutschland aufhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.
Was ist das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)?
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt den Leistungsbezug von Personen im Asylverfahren, geduldeten und ausreisepflichtigen Personen sowie weiteren Personengruppen (siehe § 1 Abs. 1 AsylbLG), wenn Sie hilfsbedürftig sind.
Wie hoch sind die Leistungen die Sie erhalten können?
Eine aktuelle Übersicht erhalten Sie auf der Seite vom Bundesministerium unter:
Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - BMAS