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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/afforstung.php 18.04.2024 09:20:23 Uhr 25.04.2024 08:37:34 Uhr

Aufforstung

Für das Aufforsten nicht forstlich genutzter Grundstücke und für das Anlegen von Weihnachtsbaum- oder Schmuckreisigkulturen ist eine Genehmigung erforderlich (§ 10 des Sächsischen Waldgesetzes, SächsWaldG). Das geschieht im Interesse einer ökologisch ausgewogenen Landschaftsgestaltung

Zuständig dafür ist die untere Landwirtschaftsbehörde im Umweltamt.


Den Antrag können Sie online einreichen: