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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abgeschlossenheitsbescheinigung.php 11.12.2025 11:02:13 Uhr 15.12.2025 16:36:18 Uhr |
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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Zum Erwerb von Wohnungseigentum ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich, die beim Bauaufsichtsamt zu beantragen ist.
Antragstellung
Die Antragsunterlagen können Sie elektronisch über das Landesportal einreichen. Den Zugang finden Sie unter folgendem Link:
Alternativ ist die Einreichung in Papierform weiterhin möglich. Die Unterlagen werden in 1-facher Ausfertigung benötigt.
Das Antragsformular sowie die Anlage zum Antrag liegen zum Download bereit:
Auskünfte zur Antragstellung und zu erforderlichen Bauvorlagen erhalten Sie im Bauaufsichtsamt unter folgendem Link:
Zudem steht Ihnen das Bauherren-Service-Telefon unter der 0351-488-1802 zur Verfügung.
Beachten Sie bitte, dass am Bauherren-Service-Telefon keine Auskünfte zu technischen Baubestimmungen oder spezifischen materiellen bauordnungsrechtlichen Anforderungen erteilt werden. Mit diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser oder Fachplaner.
Informationsblätter
Detaillierte Hinweise zu diesem Thema geben Informationsblätter, die zum Download bereitliegen:
Weitere Informationsblätter finden Sie unter:
Kontakt
Kontakt
Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Bauaufsichtsamt
Abt. Verwaltung / Baurecht
Besucheranschrift
Waisenhaustraße 14
01069 Dresden
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
| Montag | 9 bis 12 Uhr |
| Dienstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
| Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
SGL Zentrale Antrags- u. Vorprüfstelle
Waisenhausstraße 14
01069 Dresden