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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abbruch-und-bauabfallentsorgung.php 07.02.2019 16:13:36 Uhr 24.04.2024 03:20:24 Uhr

Abbruch und Bauabfallentsorgung

Aus ökologischen, abfall- und bauwirtschaftlichen Gründen hat die Verwertung von Bauresten Vorrang vor deren Beseitigung.

Ausführliche Informationen zur richtigen Entsorgung, den entsprechenden Rechtsgrundlagen sowie spezielle Hinweise zu Abbruchvorhaben und zum Umgang mit kontaminierten Materialien finden Sie auf einem Informationsblatt des Umweltamtes:

Ein weiteres Informationsblatt des Umweltamtes gibt Bauherren Hinweise zum Abbruch baulicher Anlagen und zur Entsorgung von Abbruch- und Aushubmaterial.

Auf Grundlage von § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrW) ist das Umweltamt als untere Abfallbehörde für die Überwachung der Verwertung und Beseitigung von Abfällen zuständig. Nach Abschluss einer Bau-/Abbruchmaßnahme sind die Nachweise und Belege über die durchgeführte Entsorgung dem Umweltamt zur Prüfung vorzulegen. Das nachfolgende Merkblatt gibt Hinweise für die Zusammenstellung der Entsorgungsbelege zur Übergabe an das Umweltamt:

Das nachfolgende Merkblatt enthält die für die Entsorgung von Bauabfällen geltenden gesetzlichen Grundlagen