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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abbruch-baulicher-anlagen.php 11.12.2025 11:53:43 Uhr 15.12.2025 18:12:57 Uhr

Abbruch (Beseitigung) von baulichen Anlagen

Die Beseitigung baulicher Anlagen ist dem Bauaufsichtsamt gem. § 61 Abs. 3 SächsBO mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.

Dies gilt nicht wenn,

  • die Errichtung dieser baulichen Anlagen verfahrensfrei wäre.
  • es sich um freistehende Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 3 handelt.
  • es sich um sonstige Anlagen mit einer Höhe bis 10 m handelt, die keine Gebäude sind.