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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abbruch-baulicher-anlagen.php 11.12.2025 11:53:43 Uhr 15.12.2025 18:12:57 Uhr |
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Abbruch (Beseitigung) von baulichen Anlagen
Die Beseitigung baulicher Anlagen ist dem Bauaufsichtsamt gem. § 61 Abs. 3 SächsBO mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.
Dies gilt nicht wenn,
- die Errichtung dieser baulichen Anlagen verfahrensfrei wäre.
- es sich um freistehende Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 3 handelt.
- es sich um sonstige Anlagen mit einer Höhe bis 10 m handelt, die keine Gebäude sind.
Antragstellung
Die Beseitigungsanzeige können Sie elektronisch über das Landesportal einreichen. Den Zugang finden Sie unter folgendem Link:
Alternativ ist die Einreichung in Papierform weiterhin möglich. Die Unterlagen werden in 1-facher Ausfertigung benötigt.
Hierfür ist folgendes vorgeschriebenes Formular vom Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) zu verwenden:
Folgendes Formular vom Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) wird bei Ausführung des Vorhabens benötigt:
Mit dem Formular Baubeginnsanzeige gem. § 72 Abs. 8 SächsBO ist vom Bauherren der Ausführungsbeginn des Vorhabens und die Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 3 Monaten mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitzuteilen.
Auskünfte zur Beseitigungsanzeige, insbesondere zu erforderlichen Bauvorlagen, zum Ablauf des Verfahrens, zur Verfahrensfreiheit nach § 61 SächsBO, zu Baurechtszuständen oder zu zusätzlich erforderlichen Genehmigungen erhalten Sie im Bauaufsichtsamt unter folgendem Link:
Zudem steht Ihnen hierfür das Bauherren-Service-Telefon unter der Nr. 0351-488 1802 zur Verfügung.
Beachten Sie bitte, dass am Bauherren-Service-Telefon keine Auskünfte zu technischen Baubestimmungen oder spezifischen materiellen bauordnungsrechtlichen Anforderungen erteilt werden. Mit diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser oder Fachplaner.
Informationsblätter und Hinweise
Den statistischen Erhebungsbogen für Bauabgänge finden Sie unter:
Detaillierte Hinweise zu diesem Thema geben Informationsblätter, die zum Download bereitliegen:
Weitere Informationsblätter und Formulare finden Sie unter:
Kontakt
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Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Bauaufsichtsamt
Abt. Verwaltung / Baurecht
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