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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Vorbescheid.php 11.12.2025 11:46:27 Uhr 15.12.2025 18:12:59 Uhr |
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Vorbescheid
Der Vorbescheid nach § 75 SächsBO ist ein für den Bauherrn wichtiges Instrument zur Vorabklärung von Einzelfragen der baurechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens.
Antragstellung
Die Antragsunterlagen für den Vorbescheid können Sie elektronisch über das Landesportal einreichen. Den Zugang finden Sie unter folgendem Link:
Alternativ ist die Einreichung in Papierform weiterhin möglich. Die Unterlagen werden in 1-facher Ausfertigung benötigt.
Hierfür sind folgende vorgeschriebene Formulare vom Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) zu verwenden:
Auskünfte zur Antragstellung, insbesondere zu erforderlichen Bauvorlagen, zum Ablauf des Verfahrens, zur Verfahrensfreiheit nach § 61 SächsBO, zu Baurechtszuständen oder zu neben der Baugenehmigung erforderlichen Genehmigungen erhalten Sie im Bauaufsichtsamt unter folgendem Link:
Zudem steht Ihnen hierfür das Bauherren-Service-Telefon unter der Nr. 0351-488 1802 zur Verfügung.
Beachten Sie bitte, dass am Bauherren-Service-Telefon keine Auskünfte zu technischen Baubestimmungen oder spezifischen materiellen bauordnungsrechtlichen Anforderungen erteilt werden. Mit diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser oder Fachplaner.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die für Ihr Grundstück geltenden Baurechtszustände abzufragen.
Wichtige Hinweise und Informationsblätter
Nähere Hinweise zur Beantragung und den benötigten Formularen für ein Baugenehmigungsverfahren bieten folgende Informationsblätter:
Informationen, welche planungsrechtlichen Rahmenbedingungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) auf Ihrem Grundstück für eine Bebauung oder Nutzung gelten oder allgemeine planungsrechtliche Auskünfte erhalten Sie in den Abteilungen Stadtplanung Innenstadt (Ortsämter Altstadt und Neustadt) und Stadtplanung Stadtgebiet.
Die örtlich zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie im
Weitere Informationblätter finden Sie unter:
Kontakt
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Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Bauaufsichtsamt
Abt. Verwaltung / Baurecht
Besucheranschrift
Waisenhaustraße 14
01069 Dresden
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
| Montag | 9 bis 12 Uhr |
| Dienstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
| Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
SGL Zentrale Antrags- u. Vorprüfstelle
Waisenhausstraße 14
01069 Dresden