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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/archiv/2011/03/pm_024.php 29.05.2015 02:36:07 Uhr 05.12.2025 07:48:21 Uhr |
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Stadtrat berät über Vertragsstrafenansprüche gegen GAGFAH
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Dresden
hat eine Beschlussvorlage vorbereitet, in der dem Stadtrat empfohlen wird,
gegen die GAGFAH Vertragsstrafenansprüche wegen der Verletzung von Verpflichtungen
aus dem WOBA-Privatisierungsvertrag des Jahres 2006 geltend zu machen.
Die GAGFAH hatte im WOBA-Privatisierungsvertrag nicht nur die Pflicht übernommen,
beim Einzelverkauf von Wohnungen vor Verkauf an Dritte den Mietern den
Wohnungskauf anzubieten, sondern auch diese Andienungspflicht beim Verkauf
von ganzen Häusern an Käufer weiterzugeben und diese Käufer zu verpflichten,
diese Pflichten wiederum an weitere Käufer weiterzugeben. Diese Vertragskonstruktion
wurde gewählt, um die Verpflichtung zur Andienung der Wohnungen an die
Mieter in der Veräußerungskette nicht abreißen zu lassen. Außerdem hatte
die GAGFAH die Bezahlung von Vertragsstrafen für den Fall der Verletzung
der Andienungspflicht sowie der Weitergabepflicht übernommen und sich verpflichtet,
diese Vertragsstrafenverpflichtungen an den jeweiligen Käufer ganzer Häuser
weiterzugeben sowie diese Pflicht zur Weitergabe der Vertragsstrafeversprechen
ebenfalls weiterzugeben, falls die Käufer diese Wohnobjekte abermals verkaufen.
Die GAGFAH hat in einer Vielzahl von Verkaufsverträgen gegen die Verpflichtung
zur Weitergabe der Weitergabepflicht und die Verpflichtung zur Weitergabe
der Vertragsstrafen verstoßen. Deshalb wird vorgeschlagen die GAGFAH auf
die Bezahlung von Vertragsstrafe zu verklagen.
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