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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/archiv/2010/05/pm_068.php 29.05.2015 02:09:40 Uhr 05.12.2025 05:12:17 Uhr |
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Finanzausschuss beschließt Gewerbesteuererlass für Karstadt
Der Finanzausschuss des Dresdner Stadtrates hat heute beschlossen, auf die Gewerbesteuern aus Sanierungsgewinnen der Karstadt Warenhaus GmbH i. I zu verzichten. Für das Inkrafttreten des Insolvenzplanes müssen mindestens 98 Prozent der hebeberechtigten Städte bereits jetzt auf die aus möglichen Sanierungsgewinnen resultierenden Steuern verzichten. Die dafür erforderliche Erklärung muss bis zum 25. Mai dem Insolvenzverwalter vorgelegt werden.
Bei Zustandekommen eines Insolvenzplanes würden die Gläubiger auf bis zu 97 Prozent ihrer Ansprüche gegen Karstadt verzichten. Der dadurch entstehende Sanierungsgewinn unterliegt formal der Körperschafts- und Gewerbesteuer. Für den Fortbestand des Unternehmens muss jedoch zunächst der Insolvenzplan zu Stande kommen.
Bei Zustandekommen eines Insolvenzplanes würden die Gläubiger auf bis zu 97 Prozent ihrer Ansprüche gegen Karstadt verzichten. Der dadurch entstehende Sanierungsgewinn unterliegt formal der Körperschafts- und Gewerbesteuer. Für den Fortbestand des Unternehmens muss jedoch zunächst der Insolvenzplan zu Stande kommen.
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