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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/archiv/2009/10/pm_084.php 29.05.2015 01:59:01 Uhr 05.12.2025 05:49:54 Uhr |
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ARCHIV
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Verlagerung der Antragsannahme von Wohngeldanträgen
Aufgrund der anhaltend hohen Zahl von Wohngeldanträgen in der Wohngeldbehörde Dresden dauert die Bearbeitung der Anträge hier derzeit bis zu 20 Wochen. Um den Bearbeitungsrückstand abzu-bauen und die Bearbeitungsdauer zu verkürzen, werden die Antragsannahme der Wohngeldbehörde Dresden ab dem 1. November vorübergehend geschlossen und Wohngeldanträge nur noch in den Bürgerbüros der Stadtverwaltung entgegengenommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bür-gerbüros beraten bei Bedarf auch zu wohngeldrechtlichen Fragen. Telefonische Anfragen können weiterhin zu den Sprechzeiten Dienstag und Donnerstag jeweils von 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr über das Bürgertelefon der Wohngeldbehörde Dresden, (03 51) 4 88 12 11, gestellt werden.
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