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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/archiv/2009/04/pm_098.php 29.05.2015 01:49:28 Uhr 05.12.2025 05:12:20 Uhr |
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Bodenrichtwerte für das Sanierungsgebiet Dresden-Cossebaude-Altstadt - Gutachterausschuss bietet neue Karten zur Einsicht und zum Verkauf an
In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten bedürfen bestimmte Vorhaben und Rechtsgeschäfte, zum Beispiel die Veräußerung von Grundstücken, der Genehmigung durch die Gemeinde (§ 144 Baugesetzbuch). Grundlage dafür sind spezielle Bodenwerte (Anfangswerte), die den Beteiligten als Orientierungshilfe dienen.
Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten in der Landeshauptstadt Dresden hat die Anfangs- und End-Bodenrichtwerte für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Dresden-Cossebaude-Altstadt zum 1. Januar 2009 fortgeschrieben.
Interessierte können ab sofort im Technischen Rathaus, Hamburger Straße 19, Stadtplanungsamt, Zimmer 0015, Telefon (03 51) 4 88 36 50 Auskunft erhalten und im Kundenservice des Städtischen Vermessungsamtes, Zimmer 0048, Einsicht in die Karten nehmen. Eine weitere Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht im interaktiven Themenstadtplan unter www.dresden.de/bodenrichtwerte.
Die aktuelle Bodenrichtwertkarte mit Stand vom 1. Januar 2009 und der aktuelle Grundstücksmarktbericht mit Stand vom 1. Januar 2008 für die Stadt Dresden sowie die Anfangswertkarten von neun weiteren förmlich festgelegten klassischen Sanierungsgebieten können dort ebenfalls erworben werden.
Verkauf der Karten
– Post/Internet
Landeshauptstadt Dresden, Städtisches Vermessungsamt, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, Fax (03 51) 4 88 39 64, E-Mail vermessungsamt-pv@dresden.de, Internet www.dresden.de/online-shop
– Abholung
Technisches Rathaus, Städtisches Vermessungsamt, Hamburger Straße 19, Kundenservice, EG, Zimmer 0048, Telefon (03 51) 4 88 41 16
– Schutzgebühr
Karte Anfangs-Bodenrichtwerte Cossebaude: 10 Euro
Karte End-Bodenrichtwerte Cossebaude: 10 Euro
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