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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/archiv/2007/08/pm_055.php 29.05.2015 01:22:31 Uhr 05.12.2025 06:37:32 Uhr |
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ARCHIV
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Durchführung von Gewässerschauen
Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten haben die nach diesem Gesetz erlaubnis- und anzeigepflichtigen Anlagen und die damit zusammenhängenden Einrichtungen zugänglich zu machen. Weiterhin haben sie die nötigen Auskünfte zu geben und Prüfungen sowie Probenahmen zu dulden. Eigentümer und Anlieger der Gewässer, die zur Benutzung der Gewässer Berechtigten, Fischereiberechtigte, die Katastrophenschutzbehörde und die nach § 56 Sächsischen Naturschutzgesetzes anerkannten Verbände können an den folgenden Gewässerschauen teilnehmen:
Vereinigte Weißeritz (Stadtrand bis Mündung in die Elbe) am 29. August, 9 Uhr, Treffpunkt: Bushaltestelle der Linie A „Gitterseebrücke";
Lockwitzbach (Autobahnbrücke bis Mündung in die Elbe) am 30. August, 9 Uhr, Treffpunkt: Bushaltestelle der Linie 96 „Fußweg nach Borthen";
Niedersedlitzer Flutgraben (Abschlagsbauwerk bis Mündung in die Elbe) am 31. August, 9 Uhr, Treffpunkt: Abschlagsbauwerk Windmühlenstraße (Nähe Kreisverkehr Dorfstraße).
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