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Waldschlösschenbrücke: Widerspruch gegen Anordnung des Regierungspräsidiums
Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung (24. Aug. 2006) den Oberbürgermeister beauftragt gegen die Anordnung des Regierungspräsidiums vom 14. August 2006 Widerspruch einzulegen. Dies hat der 1. Bürgermeister Dr. Vogel nach der Sitzung getan. Dies bedeutet, dass die Anordnung des Regierungspräsidiums derzeit nicht vollzogen werden kann.
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