|
Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/archiv/2005/10/c_162.php 29.05.2015 00:50:35 Uhr 05.12.2025 07:07:09 Uhr |
|
ARCHIV
Die Inhalte dieser Meldung sind möglicherweise nicht mehr aktuell.
Polizeiverordnung zur Weihe der Frauenkirche
Die Stadt hat eine Polizeiverordnung anlässlich der Weihe der Dresdner Frauenkirche erlassen. Sie tritt am Freitag,
21. Oktober 2005 in Kraft. Vom 30. Oktober, 7.00 Uhr bis
31. Oktober, 24.00 Uhr müssen sich die Bürger und Besucher der Stadt in einem genau bezeichneten Gebiet im Stadtzentrum an bestimmte Verbote halten.
Das Dresdner Amtsblatt veröffentlicht die Polizeiverordnung in seiner Nr. 42/05 am 20. Oktober 2005.
Landeshauptstadt Dresden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Postanschrift
PF 12 00 20
01001 Dresden